Grafik: Stadtwappen Groß-UmstadtGroß-Umstadt
Odenwälder Weininsel im
Landkreis Darmstadt-Dieburg
 

Stadtwerke Groß-Umstadt
Gewerbestraße 2
64823 Groß-Umstadt

Postfach 14 21
64821 Groß-Umstadt

Technischer Betriebsleiter: Herr Mitzko
Telefon: 93 45-400

Zentrale Rufnummern

Telefon: 781-0
FAX: 781-226

Bürgertelefon:
781-262

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Agenda-Büro:
781-277

 

Bürgerservice
Stadtwerke Groß-Umstadt

Aktuelle Wasserwerte (pdf)

Der direkte Draht

Telefon (06078) 93 45 - 0  
Telefon Rufbereitschaft für Notfälle 0151 12064837  
Fax Verwaltung (06078) 93 45 - 444  
Fax Wasserwerk und Baubetriebshof (06078) 93 45 - 222  
Fax Kläranlage und Abwasserbeseitigung (06078) 93 45 - 111  
Technische Verwaltung
Herr Mitzko (06078) 93 45 - 400 E-Mail
Frau Achenbach (06078) 93 45 - 410 E-Mail
Frau Abt (06078) 93 45 - 415 E-Mail
Frau Meufels (06078) 93 45 - 420 E-Mail
Frau Vötsch (06078) 93 45 - 405 E-Mail
Baubetriebshof
Herr Deußer (06078) 93 45 - 210 E-Mail
Wasserwerk
Herr Buchert (06078) 93 45 - 325 E-Mail
Herr Möser (06078) 93 45 - 425 E-Mail
Kläranlage und Abwasserbeseitigung
Herr Müller (06078) 93 45 - 110 E-Mail

 

Klimafreundliche Abwasserbehandlung

Kläranlagen gehören mit durchschnittlich 20 % des kommunalen Strombedarfs zu den größten Stromverbrauchern innerhalb der kommunalen Einrichtungen. Sie bieten deshalb gute Ansatzpunkte für Energieeinsparungen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Beides führt direkt zur Verminderung der Freisetzung des Treibhausgases CO2. Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Klimaschutzinitiative die Durchführung von Energieanalysen für Kläranlagen bei der Erstellung sogenannter „Klimaschutz-Teilkonzepte“ mit 50 % der Kosten.

Wichtige Veröffentlichung über   Ziele, Inhalte, Projektnummer, etc.

 

Winter-Dienst in Groß-Umstadt

Die Mitarbeiter des Baubetriebshofs der Stadtwerke Groß-Umstadt sind im Winter in eine feste Bereitschaft eingebunden, um Schnee und Glätte in den Straßen zu beseitigen, die gefährlich und viel befahren (beide Kriterien müssen gelten) sind. Unter Einsatz der Groß- und Kleinfahrzeuge, aufwändigem manuellem Räumdienst sowie mit Unterstützung von Landwirten und deren Fahrzeugen sind im Einsatzfalle viele Leute gleichzeitig unterwegs. Dabei gilt die folgende Priorität:

  1. Vorrangig geräumt werden die Krankenhausstraße und Rettungswege,
  2. dann steile und viel befahrene Straßen,
  3. nachrangig und je nach Gefährdungsgrad werden weitere Strecken geräumt bzw. gestreut.

Schon seit vielen Jahren gilt in allen Stadtteilen „Eingeschränkter Winterdienst“, was bedeutet, dass:

  1. nicht überall zur gleichen Zeit geräumt bzw. gestreut werden kann,
  2. die städtischen Mitarbeiter z. T. ab 04.00 Uhr morgens unterwegs sind - aber nicht überall und schon gar nicht in jeder Wohnstraße sein können. Dazu kommt, dass selbst die Räumfahrzeuge bei Schnee oder Glätte nicht problemlos vorwärts kommen!
  3. auch aus Ersparnisgründen die sehr großzügige Ausweitung des Winterdienstes der vergangen Jahre auf das notwenige, verpflichtende Maß zurückgefahren wurde.

Auch in diesem Jahr reagiert die Stadt wohlwollend und selbstkritisch: Wenn Bürgerinnen und Bürger Gefahrenstellen melden, dann wird geprüft, was geht oder was aus guten Gründen nicht geht. Grundsätzlich aber werden die wichtigsten Straßenabschnitte mit Vorrang geräumt. Rufen Sie bitte nur bei außerordentlicher Gefahr in der Verwaltung der Stadtwerke an: (06078) 9345-0.

Mindestens so verantwortlich wie die Stadt sind für den Räumdienst aber auch die Haus- und Grundstückseigentümer, die die Gehwege, auch dort, wo keine Bürgersteige mit Bordstein bestehen, räumen und ggf. auch abstreuen müssen. Dabei hilft ein Blick in die „Satzung über die Straßenreinigung - Winterdienst“ der Stadt Groß-Umstadt (Auszug):

„Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können und eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Die Verpflichtung gilt für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie ist bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.“

Bürgermeister, Verwaltung und sicher alle Bürger danken jenen Anliegern, die ihren Beitrag selbstverständlich leisten und darüber hinaus - wie sehr oft geschehen - Nachbarn oder unsicheren Verkehrsteilnehmern helfen.

 

Aktuell

Ist Ihr Hausanschluss dicht? - Informationen für Grundstückseigentümer zur neuen „Eigenkontrollverordnung“

Seit Juli 2010 gibt es eine neue Verordnung des Landes Hessen, die alle Hauseigentümer verpflichtet, die Zulaufkanäle der angeschlossenen Grundstücke zu erfassen, zu inspizieren und zu bewerten. Unter dem Begriff der Zulaufkanäle sind alle Anschlussleitungen vom öffentlichen Kanal zum Grundstück und alle erdverlegten Abwassergrundleitungen innerhalb des Grundstückes zu verstehen.

Wer prüft? - Vorsicht ist geboten!
Die Untersuchung und Prüfung kommt aber auf jeden Hausbesitzer zu, darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Was Wunder, dass schon jetzt viele Firmen gute Geschäfte wittern … Die Stadtwerke weisen deshalb darauf hin, dass nicht nur redliche Anbieter auf dem Markt sind, sondern auch so genannte „Kanalhaie“ versuchen, die Hausbesitzer zu übereilten und überteuerten Aufträgen zu verführen. „Dabei“, so der Betriebsleiter Hans-Günter Mitzko, „ist trotz eindeutiger Verpflichtung durch den Gesetzgeber Gelassenheit und Sorgfalt angesagt. Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Inspektionen oder gar Sanierungen überreden.“

Wie wird die Dichtheit geprüft?
Die privaten Leitungen werden nach vorheriger Reinigung von einer Inspektionsöffnung oder einem Schacht aus mit Spezialkameras befahren. Der Leitungszustand und die Schäden werden in einem Film dokumentiert und ausgewertet. In manchen Fällen muss zusätzlich eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck durchgeführt werden.

Bis wann muss geprüft werden?
Für Zuleitungskanäle, die bis zum 31.12.1995 gebaut und auch in der Zwischenzeit nicht dauerhaft saniert wurden, endet die Verpflichtung zur Erstinspektion am 31.12.2024. Für Zuleitungskanäle, die ab dem 01.01.1996 neu gebaut und dauerhaft saniert wurden, endet die Frist zum 31.12.2039. Nach dieser Zustandserfassung haben weitere Kontrollen im Turnus von 30 Jahren zu erfolgen.

Der Nachweis der Kontrollen ist gegenüber den Stadtwerken Groß-Umstadt zu dokumentieren. Die Stadtwerke erstellen gegenwärtig einen ausführlichen Informationsflyer, um Hauseigentümer bei ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung bürgerfreundlich zu unterstützen. Dort werden auch Fragen zum Thema „Was tun, wenn die private Abwasserleitung undicht ist und was kann das kosten?“ behandelt. Für aktuelle Information oder Fragen stehen Ihnen gerne die Stadtwerke unter Tel. (06078) 9345-410 zur Verfügung.

 

Wasserschutz und Landwirtschaft

Logo: AGGLNeuer Kooperationsvertrag für das WSG Groß-Umstadt, Brunnen 1-5

Der Kooperationsvertrag stellt in den Auflagen zur Bewirtschaftung der Flächen im Wasserschutzgebiet eine Alternative zur Verordnung des Regierungspräsidiums dar. Im Vergleich zum alten Vertrag hat sich einiges geändert. Zum einen ist das Gebiet deutlich größer geworden, denn große Teile der Gemarkungen Heubach, Wiebelsbach, Frau Nauses, Lengfeld, Zipfen, und Hering befinden sich in der Zone III B. Zum anderen wurde in dem neuen Vertrag ein deutlicher Schwerpunkt auf Bodenbearbeitung und Saattermine gelegt. Auch für die erweiterte Schutzzonen II wurde ein Kompromiss gefunden, der sich im geänderten Rahmenvertrag widerspiegelt.

Anbei die aktuellen Dokumente zum Download:

Kooperationsvertrag

Rahmenvertrag

NAG-Karte

 

Fachbereichsbeschreibung

Seit September 2000 sind die Stadtwerke an Ihrem neuen Standort im Stadtteil Richen in der Gewerbestraße. Die Stadtwerke sind ein Eigenbetrieb der Stadt Groß-Umstadt und haben die folgenden drei Betriebszweige:

1. Wasserversorgung

Jährlich werden ca. 1.100.000 cbm Trinkwasser aus Tiefbrunnen und Quellen gefördert, in Hochbehältern zwischengespeichert und über ein ca. 115 km langes Leitungsnetz an die Bürger verteilt. Das Trinkwassernetz wird bis hin zum Hausanschluss von den Mitarbeitern der Wasserversorgung betreut.

2. Abwasserbeseitigung

Das im Stadtgebiet und in den Stadtteilen anfallende häusliche und gewerbliche Abwasser wird über ein ca. 130 km langes Kanal- und Sammlersystem der Kläranlage im Stadtteil Richen zugeführt. Dort wird das Abwasser mit modernster Technik gereinigt und anschließend in den Richer Bach entlassen. Die Mitarbeiter dieses Betriebszweiges unterhalten das Kanalnetz und die Kläranlage mit allen Pump- und Entlastungsbauwerken. Zu erwähnen ist, dass die Abwässer aus der gesamten Gemeinde Otzberg und des Ortsteils Hassenroth der Gemeinde Höchst ebenfalls im Klärwerk Richen gereinigt werden.

3. Baubetriebshof

Der Baubetriebshof mit seinen Mitarbeitern unterhält und reinigt die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, pflegt die Städt. Grünanlagen, Parkanlagen und Spielplätze, führt das Friedhofs- und Bestattungswesen durch, unterhält und setzt die städtischen Gebäude, Hallen und Liegenschaften instand, führt den Winterdienst aus.

Leitung der Stadtwerke

Die Betriebsleitung der Stadtwerke Groß-Umstadt wird als konsensuelle Betriebsleitung wie folgt organisiert:

Magistrat der Stadt Groß-Umstadt • Markt 1 • 64823 Groß-Umstadt • (06078) 781-0 E-Mail Seitenanfang