Groß-Umstadt
Mo. - Fr.: 08.00-12.00 Uhr
Do.: 14.00-15.30 Uhr
Mo. + Mi.:
08.00-14.00 Uhr
Di. + Do.:
08.00-12.00 und
14.00-18.30 Uhr
Fr.:
07.00-12.00 Uhr
Sparkasse Dieburg
BLZ 50852651
Kto.-Nr. 13000526
Volksbank Odenwald eG
BLZ 50863513
Kto.-Nr. 2501317
Postbank Frankfurt/Main
BLZ 50010060
Kto.-Nr. 13446-603
Verwarngelder bitte nur auf das Postbankkonto überweisen
Umstadt
"Kinderzentrum Pestalozzischule"
Pestalozzistr. 4a
Tel. 71955
Umstadt
"Haus der Kinder"
Willy-Brandt-Anlage 18
Tel. 758970
Waldkindergarten
mobil: 0173 3119365
Kleestadt
Schlierbacher Str. 4
Tel. 8338
Raibach
Fliederweg 1
Tel. 71947
Richen
Hauptstr. 10
Tel. 3359
Semd
Grafenstr. 11
Tel. 6875
Umstadt
Realschulstraße 7
Tel. 3428
Umstadt
"Unter dem Regenbogen"
Goethestraße 3
Tel. 8114
Heubach
Am Turnplatz 6
Tel. 6743
Klein-Umstadt
Bahnhofstr. 40
Tel. 71646
Richen
Dresdener Str. 3
Tel. 2590
Wiebelsbach
Die Ettern
Tel. 3255
Umstadt
Frankenstr. 10
Tel. 912770
dienstags 15.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
im Rathaus, Markt 1, Zimmer 10
Telefon (06078) 781-214
Der Energiebeauftragte der Stadt Groß-Umstadt, Siegfried Freihaut, berät Sie gerne während der Öffnungszeiten. Außerdem verleihen wir Strommessgeräte, mit denen Sie sehr einfach den Stromverbrauch ihrer Haushaltsgeräte ermitteln können. Wenn Sie ein Neubauvorhaben planen, bieten wir Ihnen außerdem den Vergleich verschiedener Dämmstandards hinsichtlich ihrer Heizenergiekennwerte per EDV an. Selbstverständlich erhalten Sie dort kostenlose Informationsbroschüren, außerdem verleihen wir Fachliteratur zur Wärmedämmung oder Solaranlagen. Sie können sich anhand von ausgestellten Bauteilmodellen umfassend informieren.
Broschüre zur
Energiesparstadt Groß-Umstadt (pdf)
Heizenergieeinsparung:
z. B. Optimierung der Steuerungs- und Regelungstechnik von Heizungsanlagen
im Rahmen einer vor Ort Beratung.
Heizungsmodernisierung und Neuinstallation:
z. B. energieeffiziente Gas- und Ölbrennwerttechnik, Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW),
Wärmepumpen, Auswertung von Schornsteinfeger-Messprotokollen.
CO2 neutrale Heizungstechnik:
z. B. moderne Stückholz, Holzpellets Hackschnitzel Heizungsanlagen.
Solartechnik:
z. B. Solarstromanlagen (Photovoltaik), Solarkollektoranlagen zur
Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung.
Stromeinsparung:
z. B. sparsame Haushaltsgeräte und Beleuchtungstechnik. Ausleihmöglichkeit
von Strommessgeräten und Auswertung der Messergebnisse sowie Empfehlungen
zur Optimierung.
Finanzielle Förderung:
z. B. KfW-Förderprogramme, Bundeszuschüsse und kommunale Förderung.
Wasserspartechnik:
z. B. Regenwasser- und Grauwassernutzung, wassersparende Haushaltsgeräte.
Lüftungstechnik:
z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Wärmeschutzmaßnahmen:
z. B. verschieden Dämmmaßnahmen wie Dach, oberste Geschossdecke und
Außenwände, Dämmstoffe, Fenster.
Angebotsauswertung:
Beurteilung von Angeboten bezüglich Technik, Nutzen und
Preis/Leistungsverhältnis.
Vor Ort Beratung:
Umfasst die o. g. Themen und ist nach Vereinbarung möglich.
Die Haushaltslage beim Bund hat nun auch das Ende der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.
Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr entgegen genommen werden.
Weitere Fördermittel stehen dennoch durch das KfW Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ als Zuschuss und Kreditvariante, sowie durch Fördermittel der Stadt Groß-Umstadt zur Verfügung. Weitere Information und Beratung erhalten Sie durch den städtischen Energieberater Siegfried Freihaut unter der Tel. (06078) 781-214. Das Energieberatungsbüro im Rathaus Zimmer 0.10 bietet jeweils Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr seine Beratungsleistung an. Auch außerhalb dieser Sprechzeit können Termine vereinbart werden.
Am 1. Oktober 2007 ist die neue EnergieEinsparVerordnung (ENEV 2007) in Kraft getreten. Damit wird die Ausstellung eines Energieausweises schrittweise ab dem 1. Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Immobilien Pflicht.
Der Energieausweis besteht aus fünf Seiten. Auf diesen wird die energetische Qualität des Gebäudes ausgewiesen, sowie Empfehlungen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen gegeben. Der Ausweis soll dazu beitragen, dass die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, künftig auf dem Immobilienmarkt eine größere Rolle spielt. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben nun das Recht vor Vertragsabschluss den Energieausweis einzusehen.
Bis wann muss der Ausweis erstellt werden?
Die Einführung des Ausweises erfolgt in mehreren Stufen, immer nur unter der Bedingung, dass das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Wie unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Den Energieausweis gibt es künftig in zwei verschiedenen Varianten: als bedarfsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) und als verbrauchsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs). Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.
1. Bedarfsorientierter Ausweis
Unter Energiebedarf versteht man die auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energiemenge zum Heizen des Gebäudes und zur Warmwasserbereitung. Dabei werden zum Beispiel die individuellen Gewohnheiten der Bewohner und die Lage des Gebäudes in Deutschland nicht berücksichtigt.
Zur Errechnung des Energiebedarfs werden die energetische Qualität der Außenwände, des Daches, der Fenster sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Warmwasserbereitung berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das ganze Gebäude; für einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus lässt die Angabe keinen genauen Rückschluss zu. Der Energiebedarfswert stellt - gerade weil er frei von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird - einen objektiven Wert über die energetische Qualität eines Gebäudes dar.
2. Verbrauchsorientierter Ausweis
Unter dem Energieverbrauchskennwert versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Eine Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes wird vorgenommen, damit wird der ermittelte Energieverbrauch auf das durchschnittliche Klima der letzten Jahre bezogen. Die Folge ist, dass der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen wird.
Wer kann die Ausweise ausstellen
Bei Neubauten bleiben die bestehenden landesrechtlichen Regelungen weiterhin gültig, das bedeutet dass in der Regel die Bauvorlageberechtigten, teilweise auch bestimmte Sachverständige ausstellungsberechtigt sind.
Für bestehende Wohngebäude sind deutlich mehr Berufsgruppen zur
Ausstellung berechtigt, so z.B. die Schornsteinfeger und Handwerker mit
absolvierter Fortbildung. Eine Datenbank über Aussteller von
Energieausweisen bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) auf Ihrer
Homepage.
Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis und Modernisierung erhalten Sie im Internet auf der Seite www.dena-energieausweis.de, im kommunalen EnergieBeratungsZentrum, Obergasse 6 (dienstags von 15.00 bis 18.00 Uhr) oder bei der städtischen Energieberatung unter de Rufnummer: 781-214 oder 781-209.
Auf der dieser
Website,
herausgegeben vom Niedrig-Energie-Institut GbR Detmold, haben
Sie Zugriff auf eine Datenbank, in der alle am Markt
erhältlichen Haushaltsgeräte registriert sind.
Dort können Sie anhand von Auswahlkriterien aus über 3300 am Markt erhältlichen Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Spülmaschinen das passende Modell für Ihre Bedürfnisse auswählen. Die Datenbank ist ständig auf dem neusten Stand, der Service ist für die Nutzer kostenlos. Derzeit sind:
abrufbar. Nach der Eingabe von individuellen Auswahlkriterien finden Sie genau die Geräte, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.
Die Glühbirne wird in den kommenden Jahren schrittweise aus dem Verkehr gezogen. Für effizienten Ersatz ist gesorgt. Doch welche Lampe ist nun die passende in Wohnzimmer, Küche oder Treppenhaus? Eine Energiesparlampe? Klar, aber als Spirale oder als Birne? Oder eine Halogenlampe? Warum nicht LED? Fragen über Fragen, die der Verkäufer Ihres Vertrauens beantworten sollte. Doch die Beratung im Fachhandel scheint noch wenig erhellend zu sein, wie der Umweltverband BUND und die Stiftung Warentest herausgefunden haben. Der Energieberater der Stadt Groß-Umstadt macht gerne auf die neuesten Trends aufmerksam und beruft sich dabei auf den „Umweltbrief“ eines Fachverlages für Öffentliche Verwaltung (Quelle: im Rathaus zu erfahren).
In einer Stichprobe besuchten die Testkunden des BUND 35 Filialen unterschiedlicher Bau- und Elektromärkte. Ergebnis: „Wer nicht ausdrücklich nach energiesparenden Leuchtmitteln fragt, bekommt meist stromfressende Glüh- oder Halogenlampen angeboten“, teilt der Umweltverband mit. Häufig scheint also der Griff zur alten Glühbirne noch das Übliche zu sein. „Wollen Sie nicht wieder eine Glühlampe nehmen?“, soll ein Verkäufer geantwortet haben auf die Frage der Tester, was er denn als Ersatz für die ausgediente 60-Watt-Birne im Wohnzimmer empfehlen könne. In einem anderen Markt griff man den Angaben zufolge sofort zur Glühbirne. Der Kommentar dazu: „Spart Geld, geht noch bis 2012!“ Doch das ist doppelt falsch. Denn zum einen gilt das Glühlampenverbot für konventionelle 60-Watt-Birnen bereits von September 2011 an (s.u.), zum anderen lässt sich mit der Glühbirne kein Geld sparen.
Im Gegenteil: Da die besten Energiesparleuchten rund 80 Prozent weniger Strom fressen als die Glühlampe, kann das gegenüber einer 60-Watt-Birne im Laufe von 10.000 Betriebsstunden rund 100,- Euro in der Stromrechnung ausmachen. In nicht weniger als 15 der 35 besuchten Märkte sollen die Verkäufer als Ersatz spontan wieder eine Glühbirne empfohlen haben. „In den übrigen Fällen verwiesen sie meist auf Energiesparlampen oder Halogenlampen in Birnenform“, berichtet die Stiftung Warentest. Halogenlampen sparten zwar auch Stromkosten, allerdings weniger als Energiesparlampen.
Die unzureichende Beratung führe leicht zu Fehlkäufen, schimpft der stellvertretende BUND-Vorsteher Klaus Brunsmeier: „In der Folge kann es passieren, dass enttäuschte Verbraucherinnen und Verbraucher eine Abwehrhaltung gegenüber Energiesparlampen aufbauen.“ So auch in einem schwedischen Möbelhaus, wo man zwar die 40- und 60-Watt-Glühbirnen bereits vorsorglich aus dem Sortiment genommen hat, so dass das Personal von sich aus nur Energiespar- und Halogenlampen anbot. Doch mit Empfehlungen wie „Energiesparlampen lohnen sich wegen langer Aufhellzeit erst ab drei Stunden Brenndauer am Stück“, ist man ebenfalls schlecht beraten. Denn nach den Analysen der Stiftung Warentest „erreichen die Lampen bereits spätestens nach ein bis zwei Minuten achtzig Prozent ihrer vollen Helligkeit“.
Die Ergebnisse der Beratungstester lesen Sie
hier.
Glühlampenverbot in Europa
Die EU-Länder haben sich 2008 darauf geeinigt, Glühbirnen schrittweise durch energieeffizientere Leuchtmittel zu ersetzen: Seit September 2009 dürfen bis auf Restbestände keine Standardbirnen mit mattem Glas mehr verkauft werden und keine Klarglaslampen mit mehr als 100 Watt. Das Verbot für Klarglaslampen wird im September 2010 auf Standardbirnen mit 75 Watt und im September 2011 auf solche mit 60 Watt ausgedehnt. Von September 2012 an dürfen gar keine Glühbirnen mehr vertrieben werden. Die EU verschärft von September 2016 an die Effizienzanforderungen der Leuchtmittel derart, dass auch viele Halogenlampen vom Markt gedrängt werden.
Das sollten Sie vorm Kauf wissen
Weitere wichtige Tipps, worauf sie beim Lampenkauf achten
sollen, finden Sie
hier.
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