Groß-Umstadt
Di. 15.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Markt 1, Zimmer 10
Telefon (06078) 781-214

Der Energiebeauftragte der Stadt Groß-Umstadt, Siegfried Freihaut, berät Sie gerne während der Öffnungszeiten. Außerdem verleihen wir Strommessgeräte, mit denen Sie sehr einfach den Stromverbrauch ihrer Haushaltsgeräte ermitteln können. Wenn Sie ein Neubauvorhaben planen, bieten wir Ihnen außerdem den Vergleich verschiedener Dämmstandards hinsichtlich ihrer Heizenergiekennwerte per EDV an. Selbstverständlich erhalten Sie dort kostenlose Informationsbroschüren, außerdem verleihen wir Fachliteratur zur Wärmedämmung oder Solaranlagen. Sie können sich anhand von ausgestellten Bauteilmodellen umfassend informieren.
Heizenergieeinsparung:
z. B. Optimierung der Steuerungs- und Regelungstechnik von Heizungsanlagen
im Rahmen einer vor Ort Beratung.
Heizungsmodernisierung und Neuinstallation:
z. B. energieeffiziente Gas- und Ölbrennwerttechnik, Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW),
Wärmepumpen, Auswertung von Schornsteinfeger-Messprotokollen.
CO2 neutrale Heizungstechnik:
z. B. moderne Stückholz, Holzpellets Hackschnitzel Heizungsanlagen.
Solartechnik:
z. B. Solarstromanlagen (Photovoltaik), Solarkollektoranlagen zur
Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung.
Stromeinsparung:
z. B. sparsame Haushaltsgeräte und Beleuchtungstechnik. Ausleihmöglichkeit
von Strommessgeräten und Auswertung der Messergebnisse sowie Empfehlungen
zur Optimierung.
Finanzielle Förderung:
z. B. KfW-Förderprogramme, Bundeszuschüsse und kommunale Förderung.
Wasserspartechnik:
z. B. Regenwasser- und Grauwassernutzung, wassersparende Haushaltsgeräte.
Lüftungstechnik:
z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Wärmeschutzmaßnahmen:
z. B. verschieden Dämmmaßnahmen wie Dach, oberste Geschossdecke und
Außenwände, Dämmstoffe, Fenster.
Angebotsauswertung:
Beurteilung von Angeboten bezüglich Technik, Nutzen und
Preis/Leistungsverhältnis.
Vor Ort Beratung:
Umfasst die o. g. Themen und ist nach Vereinbarung möglich.
Das Bundesumweltministerium hat die Förderkonditionen im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) verbessert. Dies soll eine stärkere Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien bringen. Mit den bereits am 13. März 2001 in Kraft getretenen neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:
Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung auf 120 Euro/m2 bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach 500 Euro. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 mg/m3 (früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen von 1,3. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2400 Euro bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Außerdem gibt es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für gezielte Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Programmnummer 430 Investitionszuschüsse in Höhe bis zu 13.125,00 € für so genannte Effizienzhäuser, sowie für Einzelmaßnahmen (z.B. Fensteraustausch) Zuschüsse in Höhe von 5% der Investitionskosten.
Bei Fragen zu den Förderprogrammen, sowie zu den Themen Energie und Umwelt steht Ihnen die städtische Energieberatung kompetent, kostenlos und neutral zur Verfügung. Energieberatung der Stadt Groß-Umstadt, Siegfried Freihaut, Rathaus Zimmer 0.09 immer dienstags von 15.00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung unter Tel. (06078) 781-214.
Am 1. Oktober 2007 ist die neue EnergieEinsparVerordnung (ENEV 2007) in Kraft getreten. Damit wird die Ausstellung eines Energieausweises schrittweise ab dem 1. Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Immobilien Pflicht.
Der Energieausweis besteht aus fünf Seiten. Auf diesen wird die energetische Qualität des Gebäudes ausgewiesen, sowie Empfehlungen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen gegeben. Der Ausweis soll dazu beitragen, dass die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, künftig auf dem Immobilienmarkt eine größere Rolle spielt. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben nun das Recht vor Vertragsabschluss den Energieausweis einzusehen.
Bis wann muss der Ausweis erstellt werden?
Die Einführung des Ausweises erfolgt in mehreren Stufen, immer nur unter der Bedingung, dass das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Wie unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Den Energieausweis gibt es künftig in zwei verschiedenen Varianten: als bedarfsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) und als verbrauchsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs). Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.
1. Bedarfsorientierter Ausweis
Unter Energiebedarf versteht man die auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energiemenge zum Heizen des Gebäudes und zur Warmwasserbereitung. Dabei werden zum Beispiel die individuellen Gewohnheiten der Bewohner und die Lage des Gebäudes in Deutschland nicht berücksichtigt.
Zur Errechnung des Energiebedarfs werden die energetische Qualität der Außenwände, des Daches, der Fenster sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Warmwasserbereitung berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das ganze Gebäude; für einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus lässt die Angabe keinen genauen Rückschluss zu. Der Energiebedarfswert stellt - gerade weil er frei von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet wird - einen objektiven Wert über die energetische Qualität eines Gebäudes dar.
2. Verbrauchsorientierter Ausweis
Unter dem Energieverbrauchskennwert versteht man einen Wert, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Eine Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes wird vorgenommen, damit wird der ermittelte Energieverbrauch auf das durchschnittliche Klima der letzten Jahre bezogen. Die Folge ist, dass der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen wird.
Wer kann die Ausweise ausstellen
Bei Neubauten bleiben die bestehenden landesrechtlichen Regelungen weiterhin gültig, das bedeutet dass in der Regel die Bauvorlageberechtigten, teilweise auch bestimmte Sachverständige ausstellungsberechtigt sind.
Für bestehende Wohngebäude sind deutlich mehr Berufsgruppen zur
Ausstellung berechtigt, so z.B. die Schornsteinfeger und Handwerker mit
absolvierter Fortbildung. Eine Datenbank über Aussteller von
Energieausweisen bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) auf Ihrer
Homepage.
Weitere Informationen rund um das Thema Energieausweis und Modernisierung erhalten Sie im Internet auf der Seite www.dena-energieausweis.de, im kommunalen EnergieBeratungsZentrum, Obergasse 6 (dienstags von 15.00 bis 18.00 Uhr) oder bei der städtischen Energieberatung unter de Rufnummer: 781-214 oder 781-209.
Auf der dieser
Website,
herausgegeben vom Niedrig-Energie-Institut GbR Detmold, haben
Sie Zugriff auf eine Datenbank, in der alle am Markt
erhältlichen Haushaltsgeräte registriert sind.
Dort können Sie anhand von Auswahlkriterien aus über 3300 am Markt erhältlichen Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Spülmaschinen das passende Modell für Ihre Bedürfnisse auswählen. Die Datenbank ist ständig auf dem neusten Stand, der Service ist für die Nutzer kostenlos. Derzeit sind:
abrufbar. Nach der Eingabe von individuellen Auswahlkriterien finden Sie genau die Geräte, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.
Die Glühbirne wird in den kommenden Jahren schrittweise aus dem Verkehr gezogen. Für effizienten Ersatz ist gesorgt. Doch welche Lampe ist nun die passende in Wohnzimmer, Küche oder Treppenhaus? Eine Energiesparlampe? Klar, aber als Spirale oder als Birne? Oder eine Halogenlampe? Warum nicht LED? Fragen über Fragen, die der Verkäufer Ihres Vertrauens beantworten sollte. Doch die Beratung im Fachhandel scheint noch wenig erhellend zu sein, wie der Umweltverband BUND und die Stiftung Warentest herausgefunden haben. Der Energieberater der Stadt Groß-Umstadt macht gerne auf die neuesten Trends aufmerksam und beruft sich dabei auf den „Umweltbrief“ eines Fachverlages für Öffentliche Verwaltung (Quelle: im Rathaus zu erfahren).
In einer Stichprobe besuchten die Testkunden des BUND 35 Filialen unterschiedlicher Bau- und Elektromärkte. Ergebnis: „Wer nicht ausdrücklich nach energiesparenden Leuchtmitteln fragt, bekommt meist Strom fressende Glüh- oder Halogenlampen angeboten“, teilt der Umweltverband mit. Häufig scheint also der Griff zur alten Glühbirne noch das Übliche zu sein. „Wollen Sie nicht wieder eine Glühlampe nehmen?“, soll ein Verkäufer geantwortet haben auf die Frage der Tester, was er denn als Ersatz für die ausgediente 60-Watt-Birne im Wohnzimmer empfehlen könne. In einem anderen Markt griff man den Angaben zufolge sofort zur Glühbirne. Der Kommentar dazu: „Spart Geld, geht noch bis 2012!“ Doch das ist doppelt falsch. Denn zum einen gilt das Glühlampenverbot für konventionelle 60-Watt-Birnen bereits von September 2011 an (s.u.), zum anderen lässt sich mit der Glühbirne kein Geld sparen.
Im Gegenteil: Da die besten Energiesparleuchten rund 80 Prozent weniger Strom fressen als die Glühlampe, kann das gegenüber einer 60-Watt-Birne im Laufe von 10.000 Betriebsstunden rund 100,- Euro in der Stromrechnung ausmachen. In nicht weniger als 15 der 35 besuchten Märkte sollen die Verkäufer als Ersatz spontan wieder eine Glühbirne empfohlen haben. „In den übrigen Fällen verwiesen sie meist auf Energiesparlampen oder Halogenlampen in Birnenform“, berichtet die Stiftung Warentest. Halogenlampen sparten zwar auch Stromkosten, allerdings weniger als Energiesparlampen.
Die unzureichende Beratung führe leicht zu Fehlkäufen, schimpft der stellvertretende BUND-Vorsteher Klaus Brunsmeier: „In der Folge kann es passieren, dass enttäuschte Verbraucherinnen und Verbraucher eine Abwehrhaltung gegenüber Energiesparlampen aufbauen.“ So auch in einem schwedischen Möbelhaus, wo man zwar die 40- und 60-Watt-Glühbirnen bereits vorsorglich aus dem Sortiment genommen hat, so dass das Personal von sich aus nur Energiespar- und Halogenlampen anbot. Doch mit Empfehlungen wie „Energiesparlampen lohnen sich wegen langer Aufhellzeit erst ab drei Stunden Brenndauer am Stück“, ist man ebenfalls schlecht beraten. Denn nach den Analysen der Stiftung Warentest „erreichen die Lampen bereits spätestens nach ein bis zwei Minuten achtzig Prozent ihrer vollen Helligkeit“.
Die Ergebnisse der Beratungstester lesen Sie
hier.
Glühlampenverbot in Europa
Die EU-Länder haben sich 2008 darauf geeinigt, Glühbirnen schrittweise durch energieeffizientere Leuchtmittel zu ersetzen: Seit September 2009 dürfen bis auf Restbestände keine Standardbirnen mit mattem Glas mehr verkauft werden und keine Klarglaslampen mit mehr als 100 Watt. Das Verbot für Klarglaslampen wird im September 2010 auf Standardbirnen mit 75 Watt und im September 2011 auf solche mit 60 Watt ausgedehnt. Von September 2012 an dürfen gar keine Glühbirnen mehr vertrieben werden. Die EU verschärft von September 2016 an die Effizienzanforderungen der Leuchtmittel derart, dass auch viele Halogenlampen vom Markt gedrängt werden.
Das sollten Sie vorm Kauf wissen
Weitere wichtige Tipps, worauf sie beim Lampenkauf achten
sollen, finden Sie
hier.
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