Landschaftsplan 2001

 

1.0 Einführung

1.1 Warum wird der Landschaftsplan ins Internet gestellt?

Der Wunsch, den Landschaftsplan über das Internet der Bevölkerung zugänglich zu machen, kommt aus der Bürgerschaft. Auf den im Frühjahr 2001 durchgeführten vier Bürgerversammlungen wurde mehrfach von Teilnehmern nachgefragt, wie der Landschaftsplan, insbesondere die Entwicklungskarte, künftig den Bürgern zugänglich sein werden oder noch konkreter, ob der Landschaftsplan ins Internet gestellt wird. Dieses starke Interesse an den Inhalten des Landschaftsplanes hat sowohl die Stadtverwaltung als auch das Büro für Landschaftsökologie, das den Plan erarbeitet hat, positiv überrascht. Dass eine Aufnahme des Landschaftsplanes in die Internetseite der Stadt Groß-Umstadt sinnvoll ist, darüber war man sich in der Stadtverwaltung schnell einig und, nachdem die technische Machbarkeit geklärt war, wurde mit der Umsetzung begonnen.

1.2 Was ist ein Landschaftsplan?

Der Landschaftsplan ist der Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Städte und Gemeinden in Hessen werden durch das Hessische Naturschutzgesetz dazu verpflichtet, für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustellen, in denen die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt sind.

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich aus § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes und aus § 1 des Hessischen Naturschutzgesetzes. Danach sind Natur und Landschaft im besiedelten und im unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass

  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
  • die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
  • die Pflanzen- und Tierwelt sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.

In Landschaftsplänen wird der Zustand von Natur und Landschaft hinsichtlich

  • Pflanzen und Tieren und deren Lebensräumen
  • Boden, Wasser, Klima und Luft/Lärm sowie
  • Erholung

dargestellt und bewertet. In Leitbildern wird formuliert, wie sich das Stadtgebiet in den nächsten 10 – 20 Jahren entwickeln sollte und es werden die Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Leitbilder notwendig sind, genannt.

1.3 Wozu dient der Landschaftsplan?

Der Landschaftsplan soll vor allem für die Stadt, für sonstige Behörden und für Naturschutzverbände eine Hilfestellung bei künftigen Planungen und Maßnahmen sein. Hervorzuheben sind folgende Verwendungszwecke:

  • Die Inhalte des Landschaftsplanes sind von der Stadt bei der Aufstellung von Planungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Satzungen) zu berücksichtigen und, soweit geeignet, zu übernehmen.
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  • Der Landschaftsplan kann der Stadt bei allen Maßnahmen mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft (z.B. Grünflächenpflege, Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen, Waldbewirtschaftung, Gehölzpflanzungen, Grundwassergewinnung, Gewässerunterhaltung, Förderprogramme, Umweltbildung, Tourismus) eine Hilfestellung sein.
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  • Der Landschaftsplan ermöglicht die Bewertung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.
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  • Der Landschaftsplan bietet eine Hilfestellung bei der Auswahl, Planung und Durchführung von Ausgleichs-, Ersatz- und Entwicklungsmaßnahmen.
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  • Der Landschaftsplan bildet die wesentliche Basis für die Auswahl von Flächen, auf denen Naturschutzmaßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

1.4 Ablauf der Landschaftsplanerarbeitung in Groß-Umstadt

Nach dem Beschluss zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durch den Magistrat wurde das Büro für Landschaftsökologie aus Brensbach im Vorderen Odenwald im Juli 1998 mit der Erarbeitung des Landschaftsplanes beauftragt.

Der Entwurf des Teiles "Bestandsaufnahme und Bewertung" wurde am 17. Mai 2000 in einer ersten Arbeitsgruppensitzung im Rathaus diskutiert. Vertreten waren neben der Stadtverwaltung und dem Planungsbüro

  • die obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt
  • die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg
  • das Staatliche Forstamt in Dieburg
  • das Amt für Regionalentwicklung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (vormals ARLL) in Darmstadt sowie
  • örtliche Vertreter der Naturschutzverbände Naturschutzbund (NABU), Verband Hessischer Sportfischer und Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).

Der Entwurf des Planungsteiles wurde im Januar 2001 fertig gestellt. Daraufhin fanden für die 9 Stadtteile vier Bürgerversammlungen statt.

Die zweite Arbeitsgruppensitzung, auf der der Planungsteil diskutiert wurde, fand am 28. Februar 2001 statt. Vertreten waren die gleichen Stellen wie bei der ersten Arbeitsgruppensitzung mit Ausnahme des NABU und des Verbandes Hessischer Sportfischer.

Die Anregungen, Ergänzungen und Korrekturen, die sich aus den Gesprächen mit der Stadtverwaltung, den Arbeitsgruppen und aus den Bürgerversammlungen ergeben haben, sind in den Landschaftsplan eingearbeitet worden. Die überarbeitete Fassung des Landschaftsplanes bildete im Oktober 2001 die Grundlage für den Anzeigebeschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Der Landschaftsplan wurde im Oktober 2002 durch die obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt nach inhaltlicher und formaler Prüfung genehmigt.

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Seitenanfang · Stand: 31.10.2011 · Inhaltsübersicht
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