Landschaftsplan 2001

 

2.3 Bestandsaufnahme und Bewertung

2.3.1 Boden

Das Schutzgut Boden nimmt in Ökosystemen eine zentrale Stellung ein. Veränderungen des Bodens haben meist Auswirkungen auf den Naturhaushalt insgesamt. Der Bodenschutz ist sowohl eine Aufgabe des Naturschutzes über den Arten- und Biotopschutz und den Naturhaushaltsschutz als auch des Umweltschutzes.

Im Landschaftsplan erfolgt eine Bewertung der Böden im Planungsraum hinsichtlich ihrer

  • Lebensraumfunktion (Voraussetzungen für die Entwicklung von Lebensräumen mit besonderer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften)
  • Produktionsfunktion (natürliche Standorteignung für die landwirtschaftliche Nutzung)
  • Regelungsfunktion (Speicherung und Rückhaltung von Stoffen, z.B. von Nitraten)
  • Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Beeinträchtigungen (z.B. Erosionsgefährdung) sowie hinsichtlich
  • vorhandener Bodenbelastungen (z.B. Altflächen und Versiegelung)

Das Bewertungsergebnis kann den Karten 2 und 3 entnommen werden. Dargestellt sind die Bereiche, die durch besondere Funktionen, Empfindlichkeiten oder Belastungen gekennzeichnet sind.

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Biotopentwicklungspotenzial der Böden
Bodenpotenzial

2.3.2 Wasser

Das Vorhandensein von Wasser in ausreichender Menge und Qualität ist eine Voraussetzung für jedes Leben. Sein Schutz ist deshalb ein zentrales Anliegen. Die Wassergesetze und die Naturschutzgesetze des Bundes und von Hessen schreiben den sparsamen Umgang mit Wasser, den Schutz von Wasser vor Verunreinigungen und den Schutz von Gewässern vor nachteiligen Einflüssen vor.

Im Landschaftsplan erfolgt eine Bewertung des Wasserhaushalts hinsichtlich

  • der Potenziale (Grundwassermengen)
  • der Empfindlichkeiten (Verschmutzungsemfpindlichkeit des Grundwassers, Wassergewinnung)
  • der Belastungen (Grundwasserqualität, Gewässergüte der Fließgewässer, Strukturgüte der Fließgewässer)
  • der durchgeführten Maßnahmen zum Wasserschutz im Stadtgebiet (Wasserschutzgebiete und Kooperationen, Überschwemmungsgebiete, Gewässerrenaturierungen, Wassersparmaßnahmen).

Wasserpotenzial

2.3.3 Klima/Luft/Lärm

Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz gehören, soweit planerisch beeinflussbar, zum Aufgabenbereich der Landschaftsplanung: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 BNatSchG sind Luftverunreinigungen und Lärmwirkungen auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden.

Eine Grundlage für Aussagen zu den Klimafunktionen im Planungsraum bildet die Klimafunktionskarte für Hessen im Maßstab 1 : 200.000 (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 1997). Die Karte ermöglicht es, klimaökologische Potenziale, Defizite und Funktionen zu erkennen und daraus planerischen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Klimapotenzial

2.3.4 Arten und Lebensgemeinschaften
2.3.4.1 Flora und Fauna

Karte 6 gibt die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) im Stadtgebiet wieder. Hierbei handelt es sich um einen hypothetischen Vegetationszustand. Er wird als sich einstellend gedacht, wenn der menschliche Einfluss auf die Vegetation unter den gegebenen Standortbedingungen ausbliebe. Die pnV ermöglicht es, den Grad des menschlichen Einflusses auf die Vegetation sowie das Entwicklungspotenzial einer Landschaft für den Arten- und Biotopschutz und die Erholung einzuschätzen.

Potenzielle natürliche Vegetation

Hinsichtlich der im Stadtgebiet vorkommenden seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten erfolgte im Rahmen der Landschaftsplan-Erstellung eine Auswertung vorhandener Gutachten sowie eine Befragung von ortskundigen Fachleuten. Außerdem wurden Geländebeobachtungen der Mitarbeiter des Büros für Landschaftsökologie eingearbeitet.

Im Landschaftsplan enthalten sind Tabellen mit den im Stadtgebiet vorkommenden gefährdeten

  • Pflanzenarten
  • Amphibien
  • Fledermäusen
  • Heuschrecken
  • Libellen und
  • Vögeln.

Die für die Fauna und die Flora bedeutsamen Bereiche sind in der Karte zum Biotopverbundsystem hervorgehoben worden.

Beispielhaft wird die Tabelle mit den im Stadtgebiet vorkommenden gefährdeten Vogelarten aufgeführt.

Biotopverbund

2.3.4.2 Biotoptypen

In Groß-Umstadt lag bereits vor Aufnahme der Arbeiten am Landschaftsplan eine Biotopkartierung im Maßstab 1 : 2.000 vor (Weitz 1991 – 1995). Noch nicht erfasst war der Stadtteil Kleestadt. Für Kleestadt wurde die Biotopkartierung des Landkreises im Maßstab 1 : 5.000 herangezogen. Im Sommer 1998 und in den Vegetationsperioden 1999 und 2000 wurden die vorhandenen Kartierungen aktualisiert und stärker ausdifferenziert.

In den Siedlungsbereichen lagen bislang noch keine Erhebungen vor. Diese erfolgten in Klein-Umstadt 1998 und in den übrigen Siedlungen im Jahr 1999. Für die Wälder wurden als Basis für die Geländearbeiten die Forsteinrichtungen des Forstamtes Dieburg und des Forstamtes Babenhausen herangezogen.

Lebensräume von besonderer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften im Stadtgebiet sind insbesondere

Wälder

  1. Mittel- und Oberforst
  2. Naturschutzgebiet Burzelberg bei Frau Nauses
 

Feuchtgebiete und Auen

  1. Teile der Semmeniederung
  2. Renaturierte Abschnitte des Richer Baches
  3. Niederung des Länderbaches
  4. Naturschutzgebiet Taubensemd
  5. Naturschutzgebiet Bruchwiesen von Dorndiel
  6. Teile der Amorbachniederung
  7. Hehnes
  8. Teile der Pferdsbachniederung
Trockenlebensräume und Obstwiesen

  1. Dorndiel
  2. Heubach
  3. Klein-Umstadt
  4. Raibach
  5. Wiebelsbach
  6. Naturschutzgebiet Herrnberg
  7. Hänge oberhalb des Kleestädter Baches
  8. Eselsberg
  9. Heghölzchen
  10. Hardberg

Biotopverbund
Entwicklungskarte

2.3.5 Erholungsvorsorge

Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sind wesentliche Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege. Sie sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich als Voraussetzung für die nachhaltige Erholungseignung zu sichern.

Grundlagen für planerische Aussagen zum Thema Erholung sind eine flächendeckende Bewertung des Landschaftsbildes, eine Bestandsaufnahme vorhandener Beeinträchtigungen sowie der für die ruhige Erholung vorhandenen Infrastruktur.

Die Wertungen gehen vom Empfinden eines für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege aufgeschlossenen "Durchschnittsbetrachters" aus. Erfasst werden darüber hinaus durch Erholungsnutzungen entstandene Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Das Ergebnis der Analyse und Bewertung geht aus Karte 7 hervor.

Die Karte macht deutlich, dass weite Bereiche des Stadtgebietes, insbesondere die Wälder und die reich strukturierten Randbereiche des Sandsteinodenwaldes, für die landschaftsgebundene Erholung eine große Bedeutung haben.

Erholungsvorsorge

 


Seitenanfang · Stand: 31.10.2011 · Inhaltsübersicht
© 2001 Büro für Landschaftsökologie (BfL)

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