Landschaftsplan 2001

 

2.4 Schutzgebiete und Naturdenkmale

Der größte Teil des Stadtgebietes befindet sich innerhalb des Naturparkes Bergstraße Odenwald. Naturparke umfassen großräumige Landschaften von übergebietlicher Bedeutung für die Erholung, die überwiegend aus Wald bestehen. Die Naturparkgrenze innerhalb des Stadtgebietes geht aus Karte 10 hervor.

Trägerorganisation ist der Naturpark Bergstraße-Odenwald e.V.. Mitglieder des Vereins sind die Landkreise und fast alle Städte und Gemeinden innerhalb des länderübergreifenden Naturparkgebietes. Die Geschäftsstelle des Naturparkes betreut vor allem die Erholungsinfrastruktur und nimmt sich seit neuerer Zeit der Problematik des Erhaltes der Kulturlandschaft an.

Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet Natur- und Landschaftsschutzgebiete:

2.4.1 Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete (NSG) werden von der oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) durch Rechtsverordnung ausgewiesen. NSG werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild wachsender Pflanzen oder wild lebender Tiere, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit unter Schutz gestellt (§ 12 HENatG). Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. Hierzu gehört üblicherweise z.B. das Beseitigen, Beschädigen oder Verändern von Pflanzen- und Tierlebensräumen, das Verändern des Wasserhaushaltes, das Betreten außerhalb von Wegen sowie Störungen des NSG durch Lärm und Erholungsnutzungen. Die Verbote und Gebote sind im Einzelnen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.

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In Groß-Umstadt gibt es zurzeit vier Naturschutzgebiete. Bei den rechtskräftig geschützten Gebieten handelt es sich um die NSG

  1. "Taubensemd von Habitzheim, Semd und Groß-Umstadt"
  2. "Herrnberg von Groß-Umstadt",
  3. "Sandsteinbrüche am Burzelberg bei Frau Nauses" und
  4. Teile der "Bruchwiesen von Dorndiel".

Entwicklungskarte

2.4.2 Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden ebenfalls von der oberen Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung ausgewiesen. Die rechtliche Grundlage ist § 13 HENatG, danach dienen LSG der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, dem Schutz von Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder sie haben eine besondere Bedeutung für die Erholung. Landschaftsschutzgebiete haben in der Regel ein Flächenausdehnung, die weit über die von Naturschutzgebieten hinausgeht und ihr Schutz ist weniger streng geregelt.

Im Stadtgebiet liegen

  1. der überwiegende Teil des LSG "Mittel-, Ober- und Lützelforst"
  2. Teilbereiche des LSG Bergstraße-Odenwald
  3. Teilbereiche des LSG "Auenverbund Untere Gersprenz".

Entwicklungskarte

2.4.3 Naturdenkmale

Naturdenkmale (ND) gemäß § 14 HENatG werden von der unteren Naturschutzbehörde (beim Landkreis) durch Rechtsverordnung ausgewiesen. Es handelt sich um Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

In Groß-Umstadt gibt es sieben Naturdenkmale:

  1. Eiche in Semd
    Die etwa 300 Jahre alte Stieleiche wurde 1959 ausgewiesen. Sie befindet sich im Mittelforst im Bereich des Staatsforstes.
  2. Gambs-Eiche
    Die Gambs-Eiche befindet sich ebenfalls im Staatswald Mittelforst. Die ca. 400 Jahre alte Stieleiche wurde bereits vor 1932 als ND geführt und 1959 per Verordnung ausgewiesen. Der früher eindrucksvolle Baum ist ein Rest ehemaligen Hutewaldes.
  3. Krebs-Buche
    Die Rotbuche wird bereits 1959 als ND geführt. Der etwa 150 Jahre alte Baum befindet sich an einem Waldrand zwischen Kleestadt und Langstadt.
  4. Rauch-Eiche
    Die etwa 250 Jahre alte Stieleiche steht in Groß-Umstadt am Sandbacher Pfad. Der etwa 250 Jahre alte Baum wurde 1959 unter Schutz gestellt.
  5. Sausteige-Eiche
    Die Sausteige-Eiche oder Sausteig-Brunneneiche, eine 200 – 300 Jahre alte Stieleiche, steht an einer gefassten Quelle am nördlichen Ende des Sausteigetales. Die Eiche, die sich im Eigentum der Stadt befindet, wurde 1959 unter Schutz gestellt.
  6. Steinbornshohl
    1959 wurde die Steinbornshohl als flächiges Naturdenkmal ausgewiesen. Bei diesem ND handelt es sich um einen ca. 800 m langen und bis zu 14 m tiefen Hohlweg im Osten der Kernstadt. Der Hohlweg soll der tiefste und engste in ganz Hessen sein. Der in den Löß eingeschnittene Hohlweg ist während der Eiszeiten ausgewaschen worden. Er war über Jahrhunderte ein Verbindungsweg zwischen Groß-Umstadt und Obernburg. Heute dient er als bedeutsamer Naherholungsweg und dem Kinderspiel.
  7. Zigeuner-Eiche
    Die etwa 300 Jahre alte Zigeuner-Eiche, eine Stieleiche am Straßenrand zwischen Richen und Altheim, wurde 1959 unter Schutz gestellt.

Entwicklungskarte


Seitenanfang · Stand: 31.10.2011 · Inhaltsübersicht
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