Landschaftsplan 2001 |
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2.4 Schutzgebiete und NaturdenkmaleDer größte Teil des Stadtgebietes befindet sich innerhalb des Naturparkes Bergstraße Odenwald. Naturparke umfassen großräumige Landschaften von übergebietlicher Bedeutung für die Erholung, die überwiegend aus Wald bestehen. Die Naturparkgrenze innerhalb des Stadtgebietes geht aus Karte 10 hervor. Trägerorganisation ist der Naturpark Bergstraße-Odenwald e.V.. Mitglieder des Vereins sind die Landkreise und fast alle Städte und Gemeinden innerhalb des länderübergreifenden Naturparkgebietes. Die Geschäftsstelle des Naturparkes betreut vor allem die Erholungsinfrastruktur und nimmt sich seit neuerer Zeit der Problematik des Erhaltes der Kulturlandschaft an. Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet Natur- und Landschaftsschutzgebiete: 2.4.1 NaturschutzgebieteNaturschutzgebiete (NSG) werden von der oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) durch Rechtsverordnung ausgewiesen. NSG werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild wachsender Pflanzen oder wild lebender Tiere, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit unter Schutz gestellt (§ 12 HENatG). Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. Hierzu gehört üblicherweise z.B. das Beseitigen, Beschädigen oder Verändern von Pflanzen- und Tierlebensräumen, das Verändern des Wasserhaushaltes, das Betreten außerhalb von Wegen sowie Störungen des NSG durch Lärm und Erholungsnutzungen. Die Verbote und Gebote sind im Einzelnen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt. |
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In Groß-Umstadt gibt es zurzeit vier Naturschutzgebiete. Bei den rechtskräftig geschützten Gebieten handelt es sich um die NSG
2.4.2 LandschaftsschutzgebieteLandschaftsschutzgebiete (LSG) werden ebenfalls von der oberen Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung ausgewiesen. Die rechtliche Grundlage ist § 13 HENatG, danach dienen LSG der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, dem Schutz von Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder sie haben eine besondere Bedeutung für die Erholung. Landschaftsschutzgebiete haben in der Regel ein Flächenausdehnung, die weit über die von Naturschutzgebieten hinausgeht und ihr Schutz ist weniger streng geregelt. Im Stadtgebiet liegen
2.4.3 NaturdenkmaleNaturdenkmale (ND) gemäß § 14 HENatG werden von der unteren Naturschutzbehörde (beim Landkreis) durch Rechtsverordnung ausgewiesen. Es handelt sich um Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. In Groß-Umstadt gibt es sieben Naturdenkmale:
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