2.7.1 Ein Beispiel für planerische Aussagen
- Erhalt der
Kulturlandschaft -
Einen Schwerpunkt der Planungsaussagen
bildet vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in
der Landschaft der Erhalt der Kulturlandschaft.
Die Landschaft im Stadtgebiet
Groß-Umstadts wird überwiegend von Kulturbiotopen gebildet,
d. h. von Biotopen, die durch die Nutzung des Menschen
entstanden sind. Beispiele hierfür sind Grünland,
Streuobstwiesen und Hecken.
Extensive Nutzungsformen, die zur
Entwicklung und zum Erhalt schützenswerter Kulturbiotope
geführt haben, gehen mehr und mehr zurück. Verbuschende
Obstwiesen, brachgefallene Magerrasen und von Schlehen und
Brombeeren überwucherte Weinbergsmauern sind die Folge. Wird
nichts unternommen, breitet sich der Wald in Bereichen mit
unterdurchschnittlicher Eignung für landwirtschaftliche
Nutzung aus. In Groß-Umstadt wären vor allem der Randbereich
des Sandsteinodenwaldes in den Naturräumen Otzberger
Randhügelland und Kleine Bergstraße betroffen. Gerade diese
Naturräume zeichnen sich durch eine große landschaftliche
Vielfalt, durch einen größeren Artenreichtum und durch ein
für die Erholung reizvolles Landschaftsbild aus.
Am Beispiel der in Groß-Umstadt noch weit
verbreiteten Streuobstwiesen sollen einige Maßnahmen,
genannt werden, mit denen ein Beitrag zu deren dauerhaften
Erhalt geleistet werden kann:
- Einsatz von Mitteln aus dem Hessischen
Landschaftspflegeprgramm (HELP) für Baumpflanzungen und
Baumschnitt sowie für die Grünlandpflege
- Förderung der Anlage oder Sanierung von
Streuobstwiesen auf der Grundlage der Förderung von
Investitionsmaßnahmen durch das Land Hessen
- Einsatz von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe
- Einsatz von Mitteln aus dem Dorferneuerungsprogramm
- Flächenankauf und Durchführung von
Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung
- Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft im Flächennutzungsplan
- Obstbaumpflanzaktionen initiiert z.B. durch die
Stadt, den Obst- und Gartenbauverein, Schulen oder
Naturschutzverbände
- Initiierung von Baumpatenschaften: Die "Paten"
zahlen einen gewissen Betrag pro Baum, finanzieren
damit die fachgerechte Pflege und dürfen das Obst
"ihres" Baumes ernten
- Versteigerungen des Obstes der Stadt unter Auflagen
(Beschädigungen der Bäume bei der Ernte müssen
vermieden werden)
- Verpachtung von Obstwiesen der Stadt oder von
einzelnen Obstbäumen
- Organisation von Schnittkursen durch die Stadt
und/oder der Obst- und Gartenbauverein
- Beratung über Obstverwertung, z.B. private Saft-
und Weinherstellung, Produktion von Dörrobst und
Information über weitere Apfelprodukte, z.B. Brände,
Schaumwein und sortenreine Apfelweine; Hilfe bei der
Sortenbestimmung
- Aufpreisvermarktung von Obstsaft aus Streuobstanbau
durch in der Nähe von Groß-Umstadt vorhandene
Keltereien oder Vereine, z.B. nach dem Modell der
Eberstädter Streuobstwiesen
- Schaffung von Ausleihmöglichkeiten für Häcksler,
Motorsensen, Balkenmäher, kleine Trecker etc.
- Anschaffung einer Kelter durch die Stadt
- Zusammenarbeit mit Schafhaltern und Imkern
- Informationen der Bevölkerung über die
Kulturlandschaft, z.B. am Beispiel der Streuobstwiesen,
und über die Bedeutung des persönlichen
Konsumverhaltens durch die Stadt oder durch
Naturschutzverbände in Führungen, Vorträgen und
Ausstellungen
- Anlage eines Kulturlandschaftspfades, der am
Beispiel der Streuobstwiesengebiete die geschichtliche
Entwicklung sowie die ökologische und kulturelle
Bedeutung der bäuerlichen Kulturlandschaft vermittelt
- Organisation eines (jährlichen)
Streuobstwiesenfestes, evtl. als Abschluss der
Apfelernte, durch die Stadt, die Dorfgemeinschaft oder
einen Verein.

Einige der genannten Maßnahmen werden in
Groß-Umstadt z.B. durch Landwirte, Naturschutzverbände oder
die Stadt bereits umgesetzt. Ein dauerhaftes und effektives
Engagement auf dem Gebiet der Kulturlandschaftspflege wird
in Zukunft noch dringender sein als zurzeit. |
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