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Leben in Groß-Umstadt

An-, Ab- und Ummeldung

An-, Ab- und Ummeldung

Mit Einführung des Bundesmeldegesetztes zum 1. November 2015 ist über jeden Einzug eine
Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Dieses Formular finden Sie hier.

Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz
(Zuzug nach Groß-Umstadt):

  • Jede Person, die nach Groß-Umstadt zieht, hat sich gemäß § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen anzumelden
  • Hauptwohnsitz ist gemäß § 21 Absatz 2 Bundesmeldegesetz die vorwiegend benutzte Wohnung
  • Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland

Benötigte Unterlagen:

  • Vorzulegen sind die Ausweise und Pässe aller Familienangehörigen, die mit nach Groß-Umstadt ziehen
  • Sollte eine Anmeldung durch Dritte erfolgen, müssen ebenfalls alle Ausweise und Pässe des Meldepflichtigen sowie eine Vollmacht zur Anmeldung vorgelegt werden
  • Wohnungsgeberbestätigung

Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz
(Umzug innerhalb Groß-Umstadt):

  • Bei einem Umzug innerhalb von Groß-Umstadt muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen
  • Dies betrifft Haupt- und Nebenwohnung


Benötigte Unterlagen:

  • Vorzulegen sind die Ausweis und Pässe aller Familienangehörigen, die mit in die neue Wohnung gezogen sind
  • Sollte eine Ummeldung durch Dritte erfolgen, müssen ebenfalls alle Ausweise und Pässe des Meldepflichtigen sowie eine Vollmacht zur Ummeldung vorgelegt werden
  • Wohnungsgeberbestätigung

Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz:

  • Eine Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz muss nur erfolgen, wenn sich der neue Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet oder ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird
  • Befindet sich der neue Wohnsitz im Inland, muss lediglich eine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen in der neuen Gemeinde erfolgen

Benötigte Unterlagen:

  • Bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Abmeldung mit
  • Sollte eine Abmeldung durch Dritte erfolgen, sind ein ausgefüllter Abmeldeschein sowie eine Ausweiskopie und Vollmacht vorzulegen

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