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Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt.

Die Stadtverwaltung Groß-Umstadt sucht für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl noch Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer, die in einem der Wahlvorstände dabei sein möchten. Interessierte können sich hier anmelden.

*Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Stadt Groß-Umstadt eingehen.


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Die Ergebnisse zur Landtagswahl vom 08.10.2023 finden
Sie hier.

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