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Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung wird im Rahmen der Kommunalwahlen von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Abhängig von der Einwohnerzahl setzt sie sich aus 37 Stadtverordneten, die ehrenamtlich tätig sind, zusammen. Die Stadtverordnetenversammlung ist das "Stadtparlament" und das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Groß-Umstadt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Fülle von Aufgaben. Unter anderem wählt sie den Magistrat - mit Ausnahme der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters - und kontrolliert die Führung der Stadtverwaltung.
Darüber hinaus beschließt sie über den Haushalt, erlässt spezielle Satzungen - beispielsweise über die Erhebung städtischer Steuern und Gebühren oder zu Bebauungsplänen. Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie eine Vielzahl von Einzelentscheidungen. Dazu tagt sie einmal im Monat.
Diese Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind grundsätzlich öffentlich und werden von der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher geleitet. Vorbereitet werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in den Beratungen der Fachausschüsse.
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Zusammensetzung
Seit den Kommunalwahlen im März 2026 ergab sich folgende Sitzverteilung:
- 12 Sitze SPD
- 9 Sitze CDU
- 7 Sitze BVG
- 5 Sitze Bündnis 90/Die Grünen
- 2 Sitze FDP
- 2 Sitze Die Linke
Der neuen Stadtverordnetenversammlung gehören 20 Männer und 17 Frauen an. Zur Stadtverordnetenvorsteherin gewählt wurde Claudia Harms (BVG).
Seine Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter sind:
- Dr. Daniela Stoeckel (SPD)
- Kathrin Weigel (CDU)
- Holger Schütz (BVG)
- Annette Huber (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Fraktionsvorsitzenden sind:
- Marvin Donig (SPD)
- Dr. Jochen Ohl (CDU)
- Stefan Jost (BVG)
- Annette Huber (Bündnis 90/Die Grünen)
- n.n. (FDP)
- Patricia Rodet (Die Linke)


