Miet- & Bodenrichtwerte

Miet- und Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den  Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand  (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück. In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, beispielsweise

  • Wohnbauflächen,
  • gemischte Bauflächen,
  • gewerbliche Bauflächen,
  • landwirtschaftliche Flächen.

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen. Im Internet können die Bodenrichtwerte auf der Seite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation unter www.boris.hessen.de oder http://www.gutachterausschuss.hessen.de/ eingesehen werden.


Mieten für Häuser und Wohnungen

Ein offizieller und rechtsverbindlicher Mietspiegel für Groß-Umstadt existiert nicht. Mietspiegel werden in der Bundesrepublik bislang nur in wenigen Gemeinden erstellt. Darüber hinaus weicht die Methode, mit der Informationen über die Entwicklung von Mieten erarbeitet werden, von Kommune zu Kommune zum Teil sehr stark voneinander ab. Im LK Da-Di gibt es seit 2005 eine Mietwertübersicht des Gutachterausschusses. Die orientiert sich an der „Wohnwertigkeit“ einer Region, die wiederum am Grundstückspreis erkennbar ist. Ein externer Marktanbieter (für dessen Inhalte die Stadt Groß-Umstadt keinerlei Verantwortung übernimmt), bietet aktuelle Zahlen. Die Mietpreis-Analyse ist zwar nicht rechtlich bindend, liefert aber einen Überblick über aktuelle, tatsächliche Mietkosten und ist durchaus eine Hilfe für Mieter und Vermieter.

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