Leben in Groß-Umstadt

Info Afrikanische Schweinepest (ASP)

Afrikanische Schweinepest (ASP) 

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Groß-Umstadt

Seit dem 6. August 2024 ist die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest weiter vorangeschritten, sodass die Stadt Groß-Umstadt nun in Teilen in der sogenannten Sperrzone II liegt. Der Teil, der noch nicht in der Sperrzone II liegt, ist inzwischen der Sperrzone I zugewiesen. Aus diesem Grund bittet die Stadt Groß-Umstadt um Achtsamkeit in der Bevölkerung sowie um die Beachtung der Allgemeinverfügung des Landkreises.

Der Landkreis hat ein Servicetelefon für Bürgerinnen und Bürger sowie die Landwirtschaft und die Jäger geschaltet. Unter der 06151 / 881-1800 werden Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest beantwortet. Das Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Zudem gibt es ein FAQ, das kontinuierlich erweitert wird. Zu finden sind die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) seine Allgemeinverfügungen für die Sperrzone II inklusive Kerngebiet und für die Sperrzone I ab Mittwoch, 9. Juli, angepasst. Wesentlicher Inhalt ist, dass die Gebietsfestlegungen präzisiert wurden, zum Teil mit Angabe der betroffenen Flurbereiche. An der Festlegung der Gebiete hat sich allerdings nichts geändert.

Überdies hat sich das Bußgeld von bis zu 30.000 Euro für Verstöße gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP nun auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Dies geht allerdings nicht auf den Landkreis zurück, sondern resultiert aus einer Änderung des deutschen Tiergesundheitsgesetzes, das an EU-Recht angepasst wurde.

Das Virus ist ja nicht verschwunden

Der Landkreis weist zudem auf das erhöhte Risiko eines Eintrags der ASP in Schweinehaltungen während der Sommermonate hin und appelliert an alle Landwirte, Jäger sowie Bürgerinnen und Bürger, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und so mitzuhelfen, die ASP weiterhin zu bekämpfen. Den letzten Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg hatte es im Oktober des vergangenen Jahres gegeben. „Das ist gut, aber das Virus ist damit ja nicht verschwunden“, sagt Regine Röhrig als Leiterin des Veterinäramtes.

Umsichtig handeln, aufmerksam bleiben

„Nur wenn jeder weiterhin umsichtig handelt und aufmerksam bleibt, kann es gelingen, die ASP weiterhin vom Landkreis Darmstadt-Dieburg fernzuhalten“, sagt Vize-Landrat Lutz Köhler. Dazu gehöre, die Tore der ASP-Schutzzäune geschlossen zu halten und die Zäune auch nicht zu beschädigen. Dies diene dazu, das Risiko einer erneuten Einschleppung der ASP zu verhindern, so Röhrig. Zudem sollten Schäden an den Schutzzäunen, tote oder auffällige Tiere gemeldet werden. Das ist auf der Homepage des Landkreises unter Afrikanische Schweinepest | LaDaDi möglich.

Wichtige Hinweise für die Bevölkerung:

  1. Speisereste sicher entsorgen: Bitte werfen Sie Speisereste ausschließlich in verschlossene Müllbehälter, insbesondere an Autobahnen, Landstraßen, Waldwegen, Spielplätzen oder auch in den Weinbergen. Offene Speisereste stellen ein hohes Risiko dar, da sie von Wildschweinen aufgenommen werden können.
  2. Meldung von Wildschweinkadavern: Sollten Sie ein totes Wildschwein entdecken, informieren Sie bitte umgehend und ausschließlich das zuständige Veterinäramt per E-Mail (veterinaeramt@ladadi.de) oder Telefon (06151 881 1820). Wichtig dabei ist es den genauen Standort, im Idealfall mit GPS-Koordinaten, anzugeben. Eine schnelle Meldung ermöglicht es, das Tier zügig auf das ASP-Virus zu untersuchen und bei einem positiven Befund sofortige Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
  3. Leinenpflicht: Für die Sperrzone II gilt eine Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld
ASP weiße Zonen

Weitere Informationen erhalten Sie gebündelt auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat:

Die Broschüre mit ausführlichen Informationen und den FAQs zur ASP kann unter folgendem Link als pdf-Datei heruntergeladen werden:

Für betroffene Landwirte sind die folgenden Links zusammengestellt:

Handlungsempfehlungen:

Wenn Sie einen Wildschweinkadaver finden, melden Sie diesen bitte unter: