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Leben in Groß-Umstadt

Kinderreisepässen

Abschaffung des Kinderreisepasses

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Dies hat der Gesetzgeber im Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens geregelt.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf der Gültigkeit verwendet werden.
Statt eines Kinderreisepasses können für Kinder Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Die hierfür benötigte Zustimmungserklärung finden Sie hier.