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Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ in den Stadtteilen Umstadt, Semd und Richen
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB [Veröffentlichung im Internet / öffentliche Auslegung]
Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ in den Stadtteilen Umstadt, Semd und Richen, hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB [Veröffentlichung im Internet / öffentliche Auslegung]
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet West“ in den Stadtteilen Umstadt, Semd und Richen nebst Begründung und Umweltbericht samt Anlagen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der Zeit
vom 15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
elektronisch auf der offiziellen Internet-Seite der Stadt Groß-Umstadt (https://www.groß-umstadt.de) unter der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft → Bauen & Wohnen / Offenlage Bebauungspläne veröffentlicht und können dort bei Bedarf als pdf-Dateien heruntergeladen werden kann; Link: https://www.gross-umstadt.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-wohnen/offenlage-bebauungsplaene/.
Die Bekanntmachung kann ebenfalls auf der Internetseite der Stadt unter dem vorgenannten Link eingesehen werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB veröffentlichten Unterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) abgerufen werden.
Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung ermöglicht.
Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Bauleitplanung und die nach Einschätzung der Stadt Groß-Umstadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden während des oben genannten Zeitraums als weiteres Informationsangebot im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Abteilung 210, Stadtplanung und Baurecht, Markt 1 in 64823 Groß-Umstadt während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt und können von jedem eingesehen werden.
Montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich nach persönlicher Terminvereinbarung unter bauverwaltung@gross-umstadt.de.
Wir bitten um Beachtung der Schließzeiten der Verwaltung über die Feiertage vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026. In dieser Zeit hat die Verwaltung geschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in nachfolgender Karte umgrenzten Flächen der Teilpläne A, B und C.
Teilplan A
Der räumliche Geltungsbereich des Teilplanes A erstreckt sich nordwestlich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebietes von Umstadt Nord.
Das Plangebiet reicht dabei von der Otto-Hahn-Straße im Südosten bis zur Landesstraße L 3115 im Nordwesten.
Im Südwesten reichen Teilflächen des Plangebiets bis zur Bundesstraße B 45 bzw. bis zum bestehenden Autohaus.
Nach Nordosten hin erstrecken sich Teile des Plangebietes bis zu ca. 150 m an die bestehende Bebauung am Wilhelm-Voltz-Weg.
Ebenfalls innerhalb des Plangebiets liegen Teile der Landesstraße L 3115 südöstlich der landwirtschaftlichen Anwesen in der Gemarkung Semd sowie die unmittelbar hieran angrenzenden straßenbegleitenden Grün- und Wegeflächen bzw. Teile der daran angrenzenden Flächen.
Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Auszug Kataster mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)
Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der
Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Teilplan B
Die räumlichen Geltungsbereiche mit den drei Teilbereichen des Teilplanes B liegen im Auebereich der Semme innerhalb der Gemarkung Semd Flur 24 und erstrecken sich bis zu ca. 620 m nordöstlich der Bundesstraße B 45.

Teilplan C
Der Teilplan C umfasst insgesamt fünf Teilflächen in den Gemarkungen Semd, Klein-Umstadt, Heubach und Dorndiel.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flächen:
Gemarkung Semd, Flur 10, Flurstück 11 und
Gemarkung Semd, Flur 6, Flurstück 5/1

Das Flurstück Gemarkung Semd, Flur 10, Flurstück 11 erstreckt sich ca. 60 m südlich der Abfahrt der B 26 auf die B 45.
Das Flurstück Gemarkung Semd, Flur 6, Flurstück 5/1 liegt ca. 640 m südöstlich des o.g. Abfahrtsbereiches der B 26 und ca. 320 m südwestlich der Biogasanlage Semd.
Gemarkung Klein-Umstadt, Flur 5, Flurstück 10

Das Flurstück Gemarkung Klein-Umstadt, Flur 5, Flurstück 10 liegt ca. 520 m südöstlich der bebauten Ortslage von Klein-Umstadt in der Gewann „Hinterm Hardberg“ östlich der Kreisstraße K 105.
Gemarkung Heubach, Flur 6, Flurstück 58

Das Flurstück Gemarkung Heubach, Flur 6, Flurstück 58 befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 Metern nordwestlich der bebauten Ortslage von Heubach in der Gewann „Am Schlienberg“.
Gemarkung Dorndiel, Flur 2, Flurstück 9

Das Flurstück Gemarkung Dorndiel, Flur 2, Flurstück 9 liegt ca. 150 nördlich der bebauten Ortslage von Dorndiel in der Gewann „Am Dammholz“ nordöstlich der Landesstraße L 3413.
Datengrundlage aller Abbildungen: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung weiterer Gewerbeflächen mitsamt der hierfür erforderlichen Straßenanbindung an die Landesstraße L 3115 geschaffen werden.
Jede Person hat das Recht, den Plan und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Veröffentlichungsfrist einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Stadt verfügbar:
I. Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“
In dem Entwurf der Begründung, erstellt vom Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit Stand Juli 2025, ergänzt Nov. 2025, werden u.a. die Ziele und Zwecke der Planung, die Bestandssituation, die übergeordnete Planung und die beabsichtigte Planung dargelegt.
II. Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“
In dem Entwurf des Umweltberichtes, erstellt vom „planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer“ mit Stand Nov. 2025, werden u.a. die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.
Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge und Stellungnahmen:
II. Fachgutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet West““
- Artenschutzprüfung „Bebauungsplan Gewerbegebiet West“ vom September 2023, Büro für Umweltplanung, Rimbach mit den wesentlichen Themen: Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Anforderungen des § 44 (1) BNatSchG, Wirkungsanalyse der verschiedenen Tier- und Pflanzenarten, national geschützte Arten und Maßnahmenübersicht in Form von Vermeidungsmaßnahmen, CEF- Maßnahmen, Kompensationsmaßnahmen, FCS-Maßnahmen sowie sonstige Maßnahmen
- Faunistisches Gutachten „Bebauungsplan Gewerbegebiet West“ vom Juni 2020, Büro für Umweltplanung, Rimbach mit den wesentlichen Themen: Untersuchungsraum und Methodik, Bestandsdarstellung und -bewertung (Artenspektrum: Feldhamster, Vögel)
- Archäologisch-geophysikalische Prospektion in Groß-Umstadt, Magnetometerprospektion vom 10.,11 und 14.01 sowie am 20.04.2022, Abschlussbericht vom 19.05.2022, Posselt & Zickgraf Prospektionen GbR, Marburg a. d. Lahn mit den wesentlichen Themen: Archäologische Befunde
- Bestandskarte vom Januar 2024, Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit den wesentlichen Themen: Biotop- und Nutzungskartierung
- Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung zur Bilanzierung der Baugebietsflächen mit Erschließung vom Juli 2025, Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit den wesentlichen Themen: Erfassung, Bewertung und Bilanzierung der für die Planung in Anspruch genommenen Baugebietsflächen
- Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung gemäß Kompensationsverordnung (KV) 2018 > Straßenflächen Landesstraße vom Juli 2025, Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit den wesentlichen Themen: Erfassung, Bewertung und Bilanzierung der für die Planung in Anspruch genommenen Straßenflächen der Landesstraße L 3115
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ vom 25.11.2025, Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH, Darmstadt zu den Themen: Verkehrs- und Anlagenlärm, Schallschutzkonzept
- Erkundung des Bodenaufbaus (Vorerkundung) 1. Geotechnischer Bericht vom 23.07.2025, AninA GmbH 6 Co. KG, Darmstadt zu den Themen: Erkundung der Bodenverhältnisse im Plangebiet
- Erschließung des Gewerbegebietes „West“ Bericht zur Vorplanung vom 03.06.2025, IPROconsult, Wiesbaden mit Karte Entwässerungsplan zu den Themen: Erschließung, technische Gestaltung der Baumaßnahme inkl. Regenwasserbewirtschaftung und -rückhaltung
- Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden vom 06.08.2025, Umwelt- und Landschaftsplanung, Darmstadt zu dem Thema: Schutzgut Boden
- Klimaökologisches Gutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ in Groß-Umstadt vom Oktober 2024, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Hannover zu den Themen: Beeinflussung der bioklimatischen Situation, aktuelle klimaökologische Situation, Auswirkungen des Planvorhabens auf die klimaökologischen Funktionen, Hinweise für eine klimaangepasste Ausgestaltung
- Stellungnahme Flächennutzungsplan / Bebauungspläne der Abteilung 250 Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vom Juli 2023 zu den Themen: Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Verkehrsuntersuchung Gewerbegebiet West“ vom Mai 2021, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt zu den Themen: Verkehrsprognose, Leistungsfähigkeitsuntersuchung, Beurteilung der Planfälle
- Verkehrsuntersuchung Gewerbegebiet West Planfall Zwischenstand 2022 vom 29.10.2021, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt zu den Themen: Vergleich Verkehrszählungen 2017 und 2020, Verkehrsprognose, Leistungsfähigkeitsuntersuchung
- Verkehrsuntersuchung Gewerbegebiet West“ Aktualisierung 2024 vom 02.12.2024, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt zu den Themen: Verkehrsmengen Bestand, Verkehrsprognose, Leistungsfähigkeitsuntersuchung, Rad- und Fußverkehr, ÖPNV
III. Informationen in Gestalt von Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen
- Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt vom 24.05.2024 zu den Themen: äußere Erschließung bzw. Leistungsfähigkeit des Straßennetzes / Herstellung einer neuen Einmündung/Kreuzung, Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung, Ausbau der B 45, Bauverbotszone, Parallele Planung zum Ausbau Kreuzung Semder Eck, …
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Darmstadt vom 25.06.2024 zu den Themen:
- Gewässer- und Bodenschutz
- Natur – und Artenschutz
- Landwirtschaft
- Verkehr
- Altlasten
- Brandschutz (Löschwasserversorgung)
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – Untere Naturschutzbehörde, Darmstadt vom 22.07.2024 zu den Themen: Artenschutz (Tötungsverbot Maulwurf, Vorkommen von Reptilien und insektenfreundliche Außenbeleuchtung)
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Darmstadt vom 16.05.2024 zu den Themen: Hinweis auf Bodendenkmäler, Erfordernis einer archäologischen Untersuchung und eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens
- Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt vom 08.05.2024 zu den Themen:
Anpassung an den Regionalplan Südhessen 2010, Gasfernleitung, Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene, Wasserversorgung und -rechte, Versickerung von Niederschlagswasser, Abwasserentsorgung und Starkregenereignisse, Leistungsfähigkeit von Gewässern, Entwässerungsplanung, nachsorgender Bodenschutz, vorsorgender Bodenschutz, Immissionsschutz insb. zum Thema Gewerbelärm, bergrechtliche Belange, Rohstoffsicherung.
- Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen, Darmstadt vom 02.05.2024 zu dem Thema: Kampfmittelvorkommen und -räumung
- Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA), Darmstadt vom 17.06.2024 zu dem Thema: ÖPNV-Anbindung und Haltestellen, Anpassung der Linienführung
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Groß-Umstadt vom 01.06.2024 zu den Themen: Bodenverbrauch und Bauflächenbedarf, Flächenverbrauch, Zunahme CO² Emissionen, Oberflächenwasser und Wasserversorgung, Grundwasser, Verwertung des Niederschlagswassers, Lichtemissionen und Werbeanlagen, Dachbegrünung und Verwendung gebietsheimische Pflanzen
- Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON), Echzell vom 08.05.2024zu den Themen Flächenverbrauch, Klimawandel und Artensterben, schwindende Grundwasserstände und Verlust an wertvollen Böden, Ersatz durch Entsiegelung, Versickerungsmaßnahmen, klimaneutrale Umnutzung, Verwendung nachhaltiger und klimaneutraler Baustoffe, Verkehr (zusätzliche Verkehrsbelastungen der B 45), Klima, Lichtverschmutzung und Artenschutz, Nachverdichtung und Auslastung der bestehenden Infrastruktur, Artenschutz und Kompensation.
- PLEdoc GmbH, Essen vom 24.04.2024 zu dem Thema Berücksichtigung der bestehenden Ferngasleitung.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung per E-Mail an
bauverwaltung@gross-umstadt.de abgegeben und geäußert oder schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt oder bei der Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht - der Stadtverwaltung eingereicht oder bei der Stadtverwaltung, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Magistrat oder im Auftrag des Magistrats durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Ihre personenbezogenen Daten werden an folgende Institutionen weitergegeben:
- die Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
- einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
- andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
- andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
- höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
- Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Groß-Umstadt, den 09.12.2025
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister


