Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Dorndiel am 15. März 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Dorndiel am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Dorndiel ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten           358          2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 252

3. Zahl der gültigen Stimmen         1138          4. Zahl der ungültigen Stimmzettel         8

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Lfd.Nr.

Name der Partei oder Wählergruppe

Kurzbe-

zeichnung

Stimmen

Sitze

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

190

1

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

232

1

6

Bürgervereinigung Groß-Umstadt e.V.

BVG

716

3

Bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl verteilen sich die abgegebenen gültigen Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

Christlich Demokratische Partei Deutschlands -CDU-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

101

 Geis, Heidemarie

119

102

Roche-Hobohm, Marika

71

Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

301

Haußmann, Michael

232

Bürgervereinigung Groß-Umstadt e.V. -BVG-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

601

 Dührig, Karl Heinz

306

602

Dührig, Mirco

268

603

Vetter, Wolfgang

142

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Partei oder Wählergruppe

1

Geis, Heidemarie

CDU

2

Haußmann, Michael

SPD

3

Dührig, Karl Heinz

BVG

4

Dührig, Mirco

BVG

5

Vetter, Wolfgang

BVG

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt (UmStadtBüro, Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).

Groß-Umstadt, 25.03.2026

gez. Sabrina Arndt, Gemeindewahlleiterin