Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Heubach am 15. März 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Heubach am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Heubach ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten         1296          2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 768

3. Zahl der gültigen Stimmen         4746          4. Zahl der ungültigen Stimmzettel       56

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Lfd.Nr.

Name der Partei oder Wählergruppe

Kurzbe-

zeichnung

Stimmen

Sitze

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

1240

2

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

2907

4

4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

599

1

Bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl verteilen sich die abgegebenen gültigen Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands -CDU-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

101

Dr. Ohl, Jochen

383

102

Sekyra, Peter

401

103

Dr. Helmstetter, Simon

251

104

Seitz, Rosemarie

205

Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

301

Donig, Marvin

729

302

Weber, Emma Jean

415

303

Dr. Menge, Klaus

488

304

Argyriadis, Tina

464

305

Emich, Michael

505

306

Riehm, Bernd

306

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

401

Jung, Karl Heinz

284

402

Wicke, Cornelius

315

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Partei oder Wählergruppe

1

Sekyra, Peter

CDU

2

Dr. Ohl, Jochen

CDU

3

Doing, Marvin

SPD

4

Emich, Michael

SPD

5

Dr. Menge, Klaus

SPD

6

Argyriadis, Tina

SPD

7

Wicke, Cornelius

GRÜNE

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt (UmStadtBüro, Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).

Groß-Umstadt, 25.03.2026

gez. Sabrina Arndt, Gemeindewahlleiterin