Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Raibach am 15. März 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Raibach am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Raibach ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten      623            2. Zahl der Wählerinnen und Wähler    424

3. Zahl der gültigen Stimmen    1924            4. Zahl der ungültigen Stimmzettel         19

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Lfd.Nr.

Name der Partei oder Wählergruppe

Kurzbe-

zeichnung

Stimmen

Sitze

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

173

0

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

348

1

4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

290

1

6

Bürgervereinigung Groß-Umstadt e.V.

BVG

1113

3

Bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl verteilen sich die abgegebenen gültigen Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands -CDU-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

101

Kern, Stefan

173

Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

301

Mühlhahn, Dennis

92

302

Schröbel, Sandra

74

303

Krug, Ivo

73

304

Hartmann, Alfred

59

305

Schröbel, Oliver

50

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

401

Schlander, Wolfgang

200

402

Frieß, Matthias

90

Bürgervereinigung Groß-Umstadt e.V. -BVG-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

601

Harms, Claudia

632

602

Bauernfeind, Angelika

291

603

Kirchmeyer, Niklas

190

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Partei oder Wählergruppe

1

Mühlhahn, Dennis

SPD

2

Schlander, Wolfgang

GRÜNE

3

Harms, Claudia

BVG

4

Bauernfeind, Angelika

BVG

5

Kirchmeyer, Niklas

BVG

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt (UmStadtBüro, Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).

Groß-Umstadt, 25.03.2026

gez. Sabrina Arndt, Gemeindewahlleiterin