Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Semd am 15. März 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Semd am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Semd ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten         1377          2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 783

3. Zahl der gültigen Stimmen         4933          4. Zahl der ungültigen Stimmzettel       38

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Lfd.Nr.

Name der Partei oder Wählergruppe

Kurzbe-

zeichnung

Stimmen

Sitze

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

1493

2

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

3158

5

4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

282

0

Bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl verteilen sich die abgegebenen gültigen Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands -CDU-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

101

Pullmann, Kim

740

102

Heid, Senta

403

103

Anzoul, Hamid

350

Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

301

 Ohl, Dieter

728

302

Schäfer, Alexandra

533

303

Lotz, Matthias

360

304

Simonis, Wiebke

388

305

Tropea, Christopher

503

306

Seibert, Christina

350

307

Seibert, David

296

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

401

Müller, Swantje

282

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Partei oder Wählergruppe

1

Pullmann, Kim

CDU

2

Heid, Senta

CDU

3

Ohl, Dieter

SPD

4

Schäfer, Alexandra

SPD

5

Tropea, Christopher

SPD

6

Simonis, Wiebke

SPD

7

Lotz, Matthias

SPD

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt (UmStadtBüro, Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).

Groß-Umstadt, 25.03.2026

gez. Sabrina Arndt, Gemeindewahlleiterin