Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Wiebelsbach am 15. März 2026

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zum Ortsbeirat Wiebelsbach am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2026 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Wiebelsbach ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten           833          2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 516

3. Zahl der gültigen Stimmen         2333          4. Zahl der ungültigen Stimmzettel       21

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Lfd.Nr.

Name der Partei oder Wählergruppe

Kurzbe-

zeichnung

Stimmen

Sitze

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

375

1

3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

711

1

6

Bürgervereinigung Groß-Umstadt e.V.

BVG

1247

3

Bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl verteilen sich die abgegebenen gültigen Stimmen auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wie folgt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands -CDU-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

101

Athey, Ricarda

375

Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

301

Alfonso Muñoz, Dennis

202

302

Burghardt, Jutta

212

303

Grundke, Sven

133

304

Hanke, Lisa

103

305

Fröhlich Rosas, Kevin

61

Bürgervereinigung Groß-Umstadt e.V. -BVG-

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Stimmen

601

Weber, Helga

493

602

Lennert, Stefanie

207

603

Klement, Katrin

355

604

Freimuth, Thiemo

192

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Partei oder Wählergruppe

1

Athey, Ricarda

CDU

2

Burghardt, Jutta

SPD

3

Weber, Helga

BVG

4

Klement, Katrin

BVG

5

Lennert, Stefanie

BVG

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt (UmStadtBüro, Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).

Groß-Umstadt, 25.03.2026

gez. Sabrina Arndt, Gemeindewahlleiterin