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Entwässerungssatzung
Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung
Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.03.2020 (GVBl. S. 318), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl S. 366), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung vom 09.06.2016 (GVBl. I S. 70), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt in der Sitzung am 19.02.2026 folgende
Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)
beschlossen:
Artikel 1
§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Entwässerungssatzung (EWS) vom 01. Januar 2002 in der seit 01. Januar 2021 in Kraft getretenen Fassung wird durch folgende Fassung ersetzt:
Für den Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,52 € jährlich erhoben.
Artikel 2
§ 23 Abs. 2 Satz 2 der Entwässerungssatzung (EWS) vom 01. Januar 2002 in der seit 01. Januar 2021 in Kraft getretenen Fassung wird durch folgende Fassung ersetzt:
Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch 2,38 €.
Artikel 3
§ 23 Abs. 3 Satz 3 der Entwässerungssatzung (EWS) vom 01. Januar 2002 in der seit 01. Januar 2021 in Kraft getretenen Fassung wird durch folgende Fassung ersetzt:
Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch 2,38 € bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB wird die Gebühr vervielfacht mit
dem Ergebnis der Formel
0,5 x festgestellter CSB + 0,5
600
Artikel 4
Die Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Groß-Umstadt, 05.03.2026
René Kirch, Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk
Vorstehende Satzung wurde gemäß § 7 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Groß-Umstadt auf der Internetseite www.gross-umstadt.de am 20.03.2026 öffentlich bekanntgemacht. Die Hinweisbekanntmachung im Odenwälder Bote erfolgte am 20.03.2026.
Groß-Umstadt, 20.03.2026
René Kirch, Bürgermeister


