Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl am 14. März 2021

Hier: Nachrücken in den Ortsbeirat Klein-Umstadt

Hier: Nachrücken in den Ortsbeirat Klein-Umstadt

Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt

Frau Saskia Jungermann von dem Wahlvorschlag „CDU“ hat ihr Mandat für den Ortsbeirat Klein-Umstadt 

niedergelegt. Somit ist sie aus dem Ortsbeirat Klein-Umstadt ausgeschieden. Nach § 34 des Hessischen 

Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker, Herrn Michael Engels, wohnhaft in Groß-Umstadt, 

Bahnhofstraße 52a, fest.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer 

Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 

Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 24.01.2025

gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin