Leben in Groß-Umstadt

Kommunalwahl am 14. März 2021

Hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Frau Daniela Sagnelli-Reeh von dem Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt niedergelegt. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker Herrn Sander Schwick wohnhaft in Groß-Umstadt, Steinschönauer Straße 16a, fest.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 20.01.2026

gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin