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Nachrücker für den Ortsbeirat Semd - Kommunalwahl vom 14. März 2021

Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt

Nachrücker für den Ortsbeirat Semd
Kommunalwahl vom 14. März 2021

Herr David Eidmann vom Wahlvorschlag „Bündnis 90/Die Grünen“ hat sein Mandat für den Ortsbeirat Semd niedergelegt. Somit ist er aus dem Ortsbeirat Semd ausgeschieden. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker, Herrn Matthias Fürwitt, wohnhaft in Groß-Umstadt Semd, Groß-Umstädter Straße 23, fest.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahl-berechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nie-derschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Ein-zelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchs-gründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 11.07.2023
gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin