Leben in Groß-Umstadt

Stadtverordnetenversammlung

Nachrückerin in die Stadtverordnetenversammlung

Kommunalwahl am 14. März 2021; hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Frau Saskia Jungermann von dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands „CDU“ hat ihr Mandat für die Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr René Kirch, hat das Mandat abgelehnt. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrückerin Frau Birgitt Engelhardt, wohnhaft in Groß-Umstadt, Verbindungsweg 25, fest.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 08.07.2022
gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin