Leben in Groß-Umstadt

Offenlage

Bauleitplanung der Stadt Groß-Umstadt Aufstellung des Bebauungsplans „Kastanienweg“ in der Gemarkung Klein-Umstadt  

Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Entwurf des v.g. Bebauungsplans  

Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Entwurf des v.g. Bebauungsplans 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 11. September 2025 den Bebauungsplan „Kastanienweg“ als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt zur Durchführung der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kastanienweg“ in der Stadt Groß-Umstadt wird im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihrer Sitzung am 04.02.2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung zunächst die Aufstellung des o. g. Bebauungsplans unter Anwendung des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 festgestellt hat, dass § 13b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar ist, hatte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23.05.2024 die Überleitung des Aufstellungsverfahrens in ein Regelverfahren beschlossen und zugleich den Bebauungsplan „Kastanienweg“ als Vorentwurf anerkannt zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, die in der Zeit vom 24.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024 erfolgte.

Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist der Begründung beigestellt. Es werden auch Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB gemacht, welche Arten umweltrelevanter Informationen bisher verfügbar sind.

 Erfordernis und Ziel der Bauleitplanung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in zwei räumlich getrennte Teilgeltungsbereiche 1 und 2 untergliedert. Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Wohnhäusern im Sinne der Ortsrandarrondierung und einer Nachverdichtung im Stadtteil Klein-Umstadt (Teilgeltungsbereich 2) sowie die planungsrechtliche Sicherung eines Park-and-ride-Parkplatzes (Teilgeltungsbereich 1).

 Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich befindet sich im Nordwesten des Stadtteils Klein-Umstadt und schließt im Osten und Süden an die bebaute Ortslage des Stadtteils an. Im Westen verläuft die Schienenstrecke der Eisenbahn. Der Anschluß an die öffentlichen Erschließungsanlagen des Plangebiets erfolgt über den entlang der östlichen Planbereichsgrenze verlaufenden Kastanienweg.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 4.670 m² und ist in zwei Teilgeltungsbereiche unterteilt. Vom vorläufigen Geltungsbereich betroffen sind die Grundstücke in der Gemarkung Klein-Umstadt, Flur 3, Nr. 121/5 und 121/9. Das ehemalige Bahnhofsgebäude mit der umliegenden Freifläche (Flst. 121/7) trennt die beiden Teilgeltungsbereiche voneinander. Der räumliche Geltungsbereich ist in der folgenden Abbildung (Anlage) durch eine strichlierte Umgrenzungslinie dargestellt.


Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster mit Eintragung der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Kastanienweg“ in der Gemarkung Klein-Umstadt, Flur 3, Nr. 121/5, 121/9 (strichlierte Umgrenzungslinie), ohne Maßstab

Bildquelle:     IP-Konzept, Mai 2025; Datengrundlage Liegenschaftskarte: Geoportal Hessen, Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Stand 15.05.2025

 

Bekanntmachung der förmlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan „Kastanienweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

 Es wird hiermit bekannt gemacht, dass diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „Kastanienweg“, bestehend aus dem Planteil (DIN A3-Blattformat) mit Verfahrensvermerken, Planzeichenerklärung und Nutzungsschablone, dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) und Hinweisen), sowie der zugehörenden Begründung mit Umweltbericht nebst der Tabelle zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und der Bestandskarte als Anlagen sowie den nach Einschätzung der Stadt Groß-Umstadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, in der Zeit vom

 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

 elektronisch auf der offiziellen Internet-Seite der Stadt Groß-Umstadt (https://www.groß-umstadt.de) unter der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft → Bauen & Wohnen / Offenlage Bebauungspläne eingesehen und bei Bedarf als pdf-Dateien heruntergeladen werden kann; Link: https://www.gross-umstadt.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-wohnen/offenlage-bebauungsplaene/. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes unter  https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.

 Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch öffentliche Auslegung ermöglicht. Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Bauleitplanung und die nach Einschätzung der Stadt Groß-Umstadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, können während des oben genannten Zeitraums als weiteres Informationsangebot im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Abteilung 210, Stadtplanung und Baurecht, Markt 1 in 64807 Groß-Umstadt während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

 Die Öffnungszeiten des Rathauses sind: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr.

 Die Öffentlichkeit wird durch Einstellen der Planung ins Internet und zusätzlicher öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und unterrichtet. Während des Auslegungszeitraums sollen Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden an bauverwaltung@gross-umstadt.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an den Magistrat der Stadt Groß-Umstadt oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Abteilung 210, Stadtplanung und Baurecht, Markt 1 in 64807 Groß-Umstadt während der allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass:

  • während der v. g. Veröffentlichungsfrist, d.h. im oben genannten Zeitraum, sich die Öffentlichkeit durch Einsichtnahme in die Planunterlagen zum Entwurf der Bauleitplanung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die möglichen Auswirkungen der Bauleitplanung unterrichten kann;
  • Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben und nach Möglichkeit elektronisch via eMail übermittelt werden sollen an folgende E-Mail-Adressen: bauverwaltung@gross-umstadt.de oder sekretariat@ip-konzept.de, aber auch auf anderem Wege schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Groß-Umstadt (Adresse siehe oben) abgegeben werden können;
  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Groß-Umstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

 Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden alsdann geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt, das so erzielte Abwägungsergebnis wird den Absendern mitgeteilt. Sofern die Stellungnahme keine Absenderangabe enthält, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden auf elektronischem Weg zur Stellungnahme aufgefordert.

 Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und die nach Einschätzung der Stadt Groß-Umstadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der vergangenen Beteiligung bereits vorliegen und innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist im Internet auf der Homepage der Stadt Groß-Umstadt (Link siehe oben) veröffentlicht sowie im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt (Anschrift siehe oben) öffentlich ausgelegt werden:

 Umweltbericht mit folgenden Inhalten:

  • Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
  • Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
  • Angewandte Untersuchungsmethoden
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands sowie der Schutzgüter im Einwirkungsbereich des Vorhabens
  • Landschaftsplanerische Zielsetzung
  • Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens und der umweltrelevanten Maßnahmen
  • Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung)
  • Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf die Umwelt (Monitoring)
  1. Umweltbezogene Stellungnahmen hinsichtlich
  • Kompensationsmaßnahmen (Gascade Gastransport GmbH)
  • Niederschlagswasserversickerung (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Regierungspräsidium Darmstadt)
  • Grundwasser (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Regierungspräsidium Darmstadt)
  • Erdwärme (Landkreis Darmstadt-Dieburg)
  • Bodenschutz (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Regierungspräsidium Darmstadt)
  • Artenschutz (Landkreis Darmstadt-Dieburg)
  • Wasserschutzgebiet (Regierungspräsidium Darmstadt)
  • Oberflächengewässer, Abflussregelung, Starkregen (Regierungspräsidium Darmstadt)
  • Strahlenschutz, Immissionsschutz (Regierungspräsidium Darmstadt)

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Stadt Groß-Umstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf einen Dritten übertragen (IP-Konzept, Reichenbach). Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

 

Groß-Umstadt, den 22.10.2025

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

René Kirch, Bürgermeister