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Schadstoffmobil
Sondermüllsammlung am 20. und 27. September
Sondermüllsammlung am 20. und 27. September
Sondermüllsammlung am
- Samstag, 27. September 2025 am Baubetriebshof der Stadt Groß-Umstadt, Gewerbestraße 2 im Stadtteil Richen
- Montag, den 20. Oktober 2025 in den Stadtteilen Klein-Umstadt, Dorndiel Heubach, und Wiebelsbach
Am am Samstag, 27. September 2025 wird von 9 – 12 Uhr am Baubetriebshof der Stadt Groß-Umstadt, Gewerbestraße 2, Sondermüll gesammelt.
Und am Montag, den 20. Oktober 2025 wird wird in den folgenden Stadtteilen Sondermüll gesammelt:
Klein-Umstadt, Parkplatz am Bürgerhaus 10:00 bis 11:30 Uhr
Dorndiel, Feuerwehrgerätehaus 12:00 bis 13:00 Uhr
Heubach, Walter-Rathenau-Platz 13:30 bis 14:00 Uhr
Wiebelsbach, Mehrzweckhalle 14:15 bis 15:30 Uhr
Alle zum Sondermüll gehörenden Abfälle können in gewohnter Weise am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Das gehört zum „Schadstoffmobil“:
- Abbeizmittel
- Bremsflüssigkeit
- Desinfektionsmittel
- Farben (flüssig) (keine Dispersionsfarben/Innenwandfarben)
- Fotochemikalien
- Feuerlöscher (max. 4 St. je Haushalt)
- Holzschutzmittel
- Kitte
- Klebstoffe
- Laborchemikalien
- Lacke (flüssig)
- Laugen
- Lösungsmittel
- Möbelpolituren
- Ölfilter, Lappen, ölverschmutzte Betriebsmittel
- Pflanzenschutzmittel
- PCB-haltige Lampenkondensatoren (Einzelgewicht max. 1kg,
Abgabemenge max. 10 kg, nur Privatanlieferung möglich)
- Säuren
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Speiseöl, Frittieröl
- Spachtelmasse
- Spraydosen (mit schädlichen Inhaltsstoffen)
- Quecksilberthermometer und -schalter
- Wachse
- Waschbenzin
Die Höchstmengenbegrenzung pro Anlieferer liegt bei 100 Kilogramm bzw.100 Liter in max. 20 Liter Gebinden pro
Annahmetag. Sondermüll verschiedener Art darf keinesfalls zusammengeschüttet werden. Weitere Auskünfte
erhalten Sie über das Info-Telefon: 06159-9160-130, Frau Braun oder bei der Stadtverwaltung. Die Abgabe am Schadstoffmobil ist kostenfrei.
Das darf nicht zum „Schadstoffmobil“
- Dispersionsfarben (verfestigt in die Restmülltonne)
- ausgehärtete Lackfarben (Restmülltonne)
- Gasflaschen (zurück zum Handel)
- Autobatterien (zurück zum Handel, oder Wertstoffhof)
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Wertstoffhof)
- Munition (Abgabe bei der Polizei)
Sondermüll darf nicht am Straßenrand unbeaufsichtigt abgestellt werden.
Bringen Sie spielende Kinder und die Umwelt nicht in Gefahr.
Übergeben Sie Ihren Sondermüll direkt dem Fachpersonal am Schadstoffmobil.
Unerlaubt abgestellte Sonderabfälle sind eine umweltgefährdende Abfallentsorgung, die strafrechtlich geahndet wird.
Weitere Abgabetermine für Sonderabfälle finden Sie auf Ihrem Abfallkalender. Falls Sie zu dem für Ihren Wohnort vorgesehenen Termin keine Zeit haben, können Sie Sondermüll auch an jedem anderen Ort im Kreisgebiet abgeben. Weitere Infos zu Sammelterminen im Landkreis Darmstadt-Dieburg unter Infos: www.zaw-online.de oder bei der Abfallberatung der Stadt Groß-Umstadt.
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister