Leben in Groß-Umstadt

Seniorenbeiratswahl am 09.06.2022

Hier: Wahl in den Seniorenbeirat, Nachrücker

Hier: Wahl in den Seniorenbeirat, Nachrücker

Der Seniorenbeiratswahlleiter der Stadt Groß-Umstadt

Herr Reinhard Schreek hat sein Mandat für den Seniorenbeirat niedergelegt. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 2 Nr. 5 der Satzung für den Seniorenvertretung der Stadt Groß-Umstadt stelle ich als Nachrücker, Herrn Dr. Jürgen Courtin, wohnhaft in Groß-Umstadt, Hans-Böckler-Straße 15b, fest.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 05.04.2024

gez.: Kirch, Seniorenbeiratswahlleiter