Leben in Groß-Umstadt

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Bitte keine Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Bitte keine Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Bürgermeister appelliert an die Bevölkerung und kündigt Kontrollen an

Bedingt durch die sommerlichen Temperaturen und die geringen Niederschläge der letzten Zeit führen Groß-Umstadts Bäche aktuell nur wenig Wasser. Die Semme in der Gemarkung Semd ist auf wenigen Abschnitten derzeit sogar schon trockengefallen.

Stephen Strunz, Leiter der Abteilung Grün, Umwelt und Energie: „Tiere und Pflanzen leiden unter der Trockenheit. Die Regengüsse in den vergangenen Tagen brachten hier nur wenig Entlastung.“ Formal sei zwar erlaubt, Wasser aus den Gewässern zu schöpfen, um etwa den Garten zu wässern. Nach dem Hessischen Wassergesetz gilt, dass die Benutzung (beispielsweise Entnehmen und Ableiten von Wasser) für den eigenen Bedarf erlaubnisfrei zulässig unter bestimmten Voraussetzungen ist. Es ist kein anderer zu beeinträchtigen. Es darf keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, etwa physikalische, chemische oder biologische Qualität damit einhergehen. Und es darf zu keiner wesentlichen Verminderung der Wasserführung kommen.

Die Wasserentnahme ist nur mit Schöpfgefäßen, wie beispielsweise Eimer oder Gießkannen, erlaubt. Die Verwendung einer Pumpe ist verboten. Wer Wasser mittels Pumpe entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Dieses kann bei einem generellen Verbot der Wasserentnahme wegen Trockenheit bis zu 100.000 Euro betragen.

Bürgermeister René Kirch appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger: „Noch gibt es kein generelles Entnahmeverbot für unsere Gewässer. Mit Blick auf die aktuellen Wasserstände, die vermutlich weiter sinken, und die Folgen für Tiere und Pflanzen, bitte ich Sie dringend, kein Wasser aus unseren Bächen und Teichen zu schöpfen. Das Wasser fehlt bereits jetzt in der Natur und im Laufe des Sommers kann sich die Lage noch verschärfen. Wir werden stichpunktartig kontrollieren, ob Wasserpumpen an öffentlichen Gewässern zu Einsatz kommen.“

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung
Seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg heißt es: „Auf Grund der zu beobachtenden aktuellen Entwicklung und Wetterprognosen, wird nach sorgfältiger Abwägung der vorliegenden Daten wird mit sofortger Wirkung eine Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz und ein Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser für angemessen und erforderlich gehalten. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs wird für alle Oberflächengewässer im Landkreis Darmstadt-Dieburg verboten, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.“

Von den Verboten ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen im Sinne des Gemeingebrauchs nach § 25 WHG sowie zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) zur Entnahme oder Nutzung der Fließgewässer.

Die Allgemeinverfügung wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und ist mit sofortiger Wirkung gültig. Sie gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis einschließlich 31. Oktober 2023.“