Leben in Groß-Umstadt

Brut- und Setzzeit

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Um den Nachwuchs heimischer Wildtierarten zu schützen, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 01. März 2024 bis zum 30. Juni 2024 Anleinpflicht für Hunde. Diese betrifft die Flur (Feld, Forst und Brache) im gesamten Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile.

Die Anleinpflicht dient dabei dem aktiven Tierschutz für trächtige und ungeborene Tiere sowie Jungtiere. Hierbei ist nicht entscheidend, ob der Hund über ein ausgeprägtes Jagdverhalten verfügt, alleine seine Anwesenheit kann bereits genügen, dass Bodenbrüter wie z. B. Rebhühner, Rotkehlchen oder Feldlerchen ihre Gelege verlassen und diese in Folge auskühlen. Junge Feldhasen in ihrer Sasse oder Rehkitze werden – sollten sie einen fremden Geruch z. B. von Hund oder Mensch tragen – mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr von ihren Müttern angenommen, bei Rehen kann auch eine kurze Jagdphase durch einen Hund bereits eine Fehlgeburt auslösen. Bei Wildschweinen sind die Frischlinge durch Hunde eher weniger gefährdet, die Gefahr geht dabei eher von den Bachen aus, welche ihren Nachwuchs vehement und sehr effektiv verteidigen.

Die Satzung zur Leinenpflicht kann auf der Homepage der Stadtverwaltung unter Formulare & Satzungen | Groß-Umstadt - Website (gross-umstadt.de) gefunden werden.