Leben in Groß-Umstadt

Europawahl

Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Europawahl am 09.06.2024

Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis durch wahlberechtigte Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Europawahl am 09.06.2024

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Groß-Umstadt müssen Sie im Wahlamt der Stadt Groß-Umstadt, bis spätestens zum 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Groß-Umstadt (UmStadtBüro), Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt oder online unter www.gross-umstadt.de.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlamts im UmStadtBüro gerne unter 06078-781 – 301 bis -305 zur Verfügung.