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Vogelgrippe: Stallpflicht und Veranstaltungsverbot auf den gesamten Landkreis ausgeweitet 

Vogelgrippe: Stallpflicht und Veranstaltungsverbot auf den gesamten Landkreis ausgeweitet 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat am Sonntag, 2. November, eine neue Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe erlassen, die ab Montag, 3. November, in Kraft tritt. Damit gilt die Stallpflicht für Geflügel nun im gesamten Landkreis – also auch in Groß-Umstadt. Gleichzeitig sind Geflügelschauen, -börsen und -märkte im gesamten Kreisgebiet verboten. Tiere aus dem Landkreis dürfen zudem nicht zu entsprechenden Veranstaltungen außerhalb des Kreisgebiets gebracht werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass in mehreren benachbarten Landkreisen bereits bestätigte Fälle von Vogelgrippe aufgetreten sind. Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden vermehrt tote Wild- und Wasservögel gefunden. Durch die derzeitigen Zugbewegungen der Wildvögel steigt das Risiko einer weiteren Verbreitung erheblich. Um das Virus einzudämmen und die Geflügelbestände zu schützen, war daher schnelles und entschlossenes Handeln notwendig.

Für Händlerinnen und Händler gilt, dass Geflügel im Landkreis nur dann gewerbsmäßig abgegeben werden darf, wenn die Tiere vier Tage vor der Abgabe tierärztlich untersucht wurden. Bei Enten und Gänsen ist zusätzlich ein virologischer Test mit negativem Ergebnis auf das aviäre Influenzavirus vorgeschrieben.

Die bereits zuvor festgelegten Biosicherheitsmaßnahmen gelten nun im gesamten Landkreis. Dazu gehören unter anderem, dass Stallzugänge gegen unbefugtes Betreten gesichert sein müssen und beim Umgang mit den Tieren Schutzkleidung getragen sowie strenge Hygienevorschriften eingehalten werden. Das Virus wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot, Futter oder kontaminierte Einstreu übertragen. Wildvögel spielen hierbei eine große Rolle, da sie Wasserstellen und Futtermittel verunreinigen können.

Verstöße gegen die Vorgaben der Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Bürgermeister René Kirch betont: „Die Stallpflicht ist eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, um unsere Geflügelbestände zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Uns ist bewusst, dass die Regelungen für viele Tierhalterinnen und Tierhalter mit Aufwand verbunden sind der auch wirtschaftliche Folgen haben kann. Ich bitte jedoch alle Betroffenen um Verständnis und um konsequente Umsetzung der Maßnahmen – nur gemeinsam können wir das Risiko für unsere Region verringern.“

Die vollständige Allgemeinverfügung kann beim Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingesehen werden. Bis zum 12. Dezember befindet sich die Behörde noch in der Rheinstraße 67 in Darmstadt, danach in der Jägertorstraße 207. Die Regelungen sind außerdem online auf der Internetseite des Landkreises abrufbar unter:

www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/allgemeinverfuegungen.html