Leben in Groß-Umstadt

Geschwindigkeitsreduzierung im Mörsweg

Ganztägig Tempo 30 als Maßnahme der Lärmreduzierung

Ganztägig Tempo 30 als Maßnahme der Lärmreduzierung

Im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen ist seit Ende Februar die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Mörsweg ab der Einmündung Höchster Straße bis zum Kreisel Richer Straße in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h reduziert. Die 

bisher geltende zeitliche Beschränkung von 22 bis 6 Uhr entfällt, sodass die Regelung nun ganztags gilt.

Die Maßnahme basiert auf den Vorgaben der Lärmschutzrichtlinie-StV, der Verkehrslärmschutzverordnung sowie der Handreichung für verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Die Umsetzung, einschließlich der Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der 

entsprechenden Verkehrszeichen, obliegt Hessen Mobil als zuständigem Straßenbaulastträger. Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der neuen Verkehrszeichen in Kraft.

Lärmreduzierung als zentrales Ziel

Eine gutachterliche Lärmberechnung durch Hessen Mobil im Auftrag der Stadt Groß-Umstadt und über das 

Regierungspräsidium Darmstadt ergab, dass die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung von 65 dB am Tag und 55 dB in der Nacht auf diesem Straßenabschnitt überschritten werden. Damit bestand ein Anspruch auf eine 

ermessenfehlerfreie Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde.

Die Geschwindigkeitsreduzierung kann die Beurteilungspegel um bis zu 3 dB senken. Wissenschaftliche Studien 

zeigen, dass bereits mittlere Lärmbelastungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts physiologische 

Auswirkungen haben und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Bluthochdruck erhöhen können.

Verkehrliche Auswirkungen

Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h führt auf dem etwa einen Kilometer langen 

Straßenabschnitt zu einer maximal um 48 Sekunden verlängerten Fahrzeit. Aufgrund der geringen Verkehrsmenge sind jedoch keine volkswirtschaftlich relevanten Beeinträchtigungen zu erwarten.

Einschätzung für den öffentlichen Nahverkehr

Auf dem betroffenen Abschnitt befinden sich Bushaltestellen der Linien 671, GU1 und GU2. Die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr werden als zumutbar eingestuft, da keine erheblichen Reisezeitverluste zu erwarten sind.

Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden

Bürgermeister René Kirch betont: "Neben der Lärmreduktion verbessert die Maßnahme auch die Verkehrssicherheit erheblich. Studien zeigen, dass geringere Geschwindigkeiten die Wahrnehmung im Straßenverkehr verbessern und die Unfallgefahr reduzieren. Ein Fahrzeug mit 30 km/h hat einen deutlich kürzeren Bremsweg als eines mit 50 km/h, wodurch insbesondere der Schutz von Fußgängern und Radfahrern erhöht wird. Da die Richer Straße ein offizieller Schulweg ist, profitieren auch unsere Schulkinder unmittelbar von der Maßnahme."

Nach umfassender Prüfung hat die Stadt Groß-Umstadt als zuständige Verkehrsbehörde entschieden, die ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen. Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um die 

Lärmbelastung nachhaltig zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ein milderes Mittel zur Einhaltung der Lärmrichtwerte steht derzeit nicht zur Verfügung.