Leben in Groß-Umstadt

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit 

Verstärkte Kontrollen und wichtige Hinweise

Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit 

Um den Nachwuchs heimischer Wildtierarten zu schützen, gilt noch bis zum 30. Juni 2025 die Anleinpflicht für Hunde in der Flur (Feld, Forst und Brache) im gesamten Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile.

Die Leinenpflicht dient dem aktiven Tierschutz: Trächtige Tiere, Jungtiere und Gelege sind besonders gefährdet. Bereits die bloße Anwesenheit eines Hundes kann dazu führen, dass Bodenbrüter wie Rebhühner, Rotkehlchen oder Feldlerchen ihre Nester verlassen, wodurch die Eier auskühlen. Junge Feldhasen oder Rehkitze, die mit fremdem Geruch (z. B. von Hunden oder Menschen) in Berührung kommen, werden oft von ihren Müttern verstoßen. Bei Rehen kann sogar eine kurze Jagdsituation durch einen Hund eine Fehlgeburt auslösen. Wildschweine hingegen stellen selbst eine Gefahr dar, da Bachen ihren Nachwuchs aggressiv verteidigen.

Leider wurden in diesem Jahr in Kleestadt und Klein-Umstadt zwei tote Rehkitze gefunden, die sehr wahrscheinlich von einem wildernden Hund gehetzt und gebissen wurden. In der Nähe des Farmerhauses verhedderte sich ein Rehbock nach einer Hetzjagd durch freilaufende Hunde in einem Absperrgitter und verendete qualvoll.

Darüber hinaus werden aktuell im Bereich Wächtersbach / Schilf am Hardberghof nachts zwei freilaufende Hunde gesichtet, von denen einer keinen Schwanz hat. Das Ordnungsamt bittet um Hinweise zu den Besitzern dieser Tiere unter Ordnungsamt@gross-umstadt.de.

Die entsprechende Satzung zur Leinenpflicht kann auf der Homepage der Stadtverwaltung unter https://www.gross-umstadt.de/leben-in-gross-umstadt/stadtverwaltung/formulare-satzungen/ eingesehen werden.