Leben in Groß-Umstadt

Landesweiter Warntag

Probealarm zur Warnung der Bevölkerung

Probealarm zur Warnung der Bevölkerung

Das Land Hessen hat beschlossen, analog zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, zusätzlich zum jährlich stattfindenden bundesweiten Warntag im Herbst, einen landesweiten Warntag im Frühjahr durchzuführen. Als wiederkehrendes Datum wurde der zweite Donnerstag im März festgelegt. Dieser fällt in diesem Jahr auf den 12. März. Die Probewarnung ist für den Zeitraum zwischen 10 Uhr und 11 Uhr vorgesehen.

Warum ein landesweiter Warntag?

Der bundesweite Warntag prüft primär die Auslösemechanismen auf Bundesebene. Der landesweite Warntag soll die Auslösemechanismen auf Landesebene und auf der Ebene der Zentralen Leitstellen in Hessen testen (z. B. WarnApps, Radio, Hessen-Warn). Im Rahmen des Warntages sollen in Hessen auch alle Sirenen ausgelöst werden. Sirenen, welche noch nicht über die Fähigkeit zur Auslösung der Signale „Warnung der Bevölkerung“ bzw. „Entwarnung“ verfügen, werden das Signal „Feueralarm“ aktivieren. In Groß-Umstadt und den dazugehörigen Stadtteilen muss allerdings nicht auf das Signal „Feueralarm“ zurückgegriffen werden. Erstmals soll bei diesem Probealarm auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast, d. h. die Versendung von Warnmeldungen an Smartphones, erfolgen. Hierbei ist die Entwarnung als Gefahreninformation der niedrigsten Warnstufe angesetzt, weswegen empfohlen wird, Cell-Broadcast am Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.

Wie sollten sich Bürgerinnen und Bürger verhalten?

Bürgerinnen und Bürger brauchen am Warntag keine Maßnahmen zu ergreifen. Es wird jedoch empfohlen, die Funktionsweise der Warn-Apps zu überprüfen, um sicherzustellen, dass im Ernstfall eine rechtzeitig Warnung erfolgen kann. Im Fall eines echten Alarms gilt es, den Anweisungen der Behörden aufmerksam zu folgen und Ruhe zu bewahren.