Orts- & Schiedsgericht
Orts- und Schiedsgericht
Schiedsgericht
Für die Stadt Groß-Umstadt besteht ein Schiedsgericht. Aufgabe des Schiedsgerichts ist die außergerichtliche Streitschlichtung, dazu führt es Sühneverhandlungen durch bei
- Bedrohungen
- Beleidigungen
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Hausfriedensbruch
- leichten vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzungen
- Sachbeschädigungen
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
Dieses Amt nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich wahr. Sie werden auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.
Das Schiedsgericht hat im Rathaus Groß-Umstadt, Sitzungssaal, jeden 1. und 3. Mittwoch eines Monats von 17:00 bis 19:00 Uhr Sprechstunde nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ortsgericht
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der ordentlichen Gerichte. Ihre Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Hauptsächlich sind sie zuständig für:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Schätzungen des Wertes von Grundstücken und beweglichen Sachen
- Sicherung von Nachlässen
- Aufnahme von Sterbefallsanzeigen
Die Ortsgerichte arbeiten ehrenamtlich und haben grundsätzlich keine festen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie unter den angegebenen Kontaktangaben einen Termin und rufen Sie die Stellvertreter nur in dringenden Ausnahmefällen an.
Im gesamten Stadtgebiet gibt es vier Ortsgerichtsbezirke:
- Bezirk I - Umstadt, Raibach und Dorndiel
- Bezirk II - Wiebelsbach und Heubach
- Bezirk III - Kleestadt, Klein-Umstadt und Richen
- Bezirk IV - Semd
Im Ortsgerichtsbezirk I übernimmt der Ortgerichtsvorsteher folgende Aufgaben:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Schätzungen des Wertes von Grundstücken und beweglichen Sachen
- Sicherung von Nachlässen
Sterbefallsanzeigen nimmt der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher auf.
Ansprechpartner
Schiedsmann
stellvertretender Schiedsmann
Bezirk I - Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk I - stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk II - Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk II - stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk III -
Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk III -
stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk IV - Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk IV - stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher