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Fischerscheine
Ausstellung und Verlängerung
von Fischereischeinen
- Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen
- Angeln darf nur, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist
- Voraussetzungen für die Erteilung eines Fischereischeins:
- Vorlage des Prüfungszeugnis der bestandenen Fischereiprüfung (ab 16 Jahren Pflicht, ab 14 Jahren möglich) oder eines alten Fischereischeins
- Bei Minderjährigen die Zustimmung von mind. einem Elternteil
- Hauptwohnsitz in Groß-Umstadt
- Für den Fischereischein wird ein Lichtbild benötigt
- Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren dürfen ohne einen Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben. Jugendfischereischeine werden nicht mehr erteilt. Die Fischereiabgabe ist pro Kalenderjahr zu entrichten. Kinder und Jugendliche erhalten zur Nachweispflicht der gezahlten Fischereiabgabe eine Bescheinigung:
- Kein Prüfungszeugnis nötig
- Dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, das Fischen ausüben
- Die Erhebung für die Fischereiabgabe kann für 1, 2, 3 oder 4 Jahre erfolgen, die Gültigkeit darf allerdings nicht über das 16 Lebensjahr hinaus gehen
- Erhebung Fischereiabgabe Jugendliche für: 1 Jahr: 3,50 € (+ Verwaltungsgebühr 3,- €)
- Erhebung Fischereiabgabe Jugendliche für: 2 Jahre: 7,- € (+ Verwaltungsgebühr 3,- €)
- Erhebung Fischereiabgabe Jugendliche für: 3 Jahre: 10,50 € (+ Verwaltungsgebühr 3,- €)
- Erhebung Fischereiabgabe Jugendliche für: 4 Jahre: 14,- € (+ Verwaltungsgebühr 3,- €)
- Mit Vorlage des Prüfungszeugnis können Sie wählen zwischen einem Fischereischein mit der Gültigkeit von 1 Jahr, 5 Jahren oder 10 Jahren:
- Gebühr für den Jahresfischereischein: 17,50 Euro
- Gebühr für den Fünfjahresfischereischein: 45,00 Euro
- Gebühr für den Zehnjahresfischereischein: 86,00 Euro
- Die Gültigkeit richtet sich immer nach dem Kalenderjahr
Beispiel:
Jahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2017
Fünfjahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2021
Zehnjahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2026
- Der Fischereischein kann im Normalfall am Tag der Beantragung im UmStadtBüro mitgenommen werden
- Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Fischereischeins
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