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Beglaubigungen von Unterschriften und Zeugnissen
Beglaubigungen
von Unterschriften und Zeugnissen
Im UmStadtBüro können nur amtliche Beglaubigungen vorgenommen werden. Bitte informieren Sie
sich vorher, ob dies für Ihren Verwendungszweck ausreichend ist!
Dokumente werden nur beglaubigt, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Im UmStadtBüro dürfen folgende Unterlagen NICHT beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden):
- Dürfen immer nur vom ausstellenden Standesamt beglaubigt werden - Unterlagen für das Grundbuchamt
- Unterlagen im Rahmen einer Erbangelegenheit
Beglaubigung von Zeugnissen, Ausweisen und sonstigen Papieren:
- bitte bringen Sie immer die Originale zur Beglaubigung mit, von einer Kopie kann keine
Beglaubigung angefertigt werden - gerne können Sie schon Kopien Ihrer Unterlagen mitbringen, diese werden von uns auf die Übereinstimmung mit dem Original verglichen. Gebühr je Beglaubigung bei mitgebrachter Kopie beträgt 10,- €
- Sie können die Kopien auch von uns anfertigen lassen (0,50 Euro pro Kopie)
- Die Gebühr je Beglaubigung beträgt 5,- Euro
Beglaubigung von Unterschriften:
- Unterschriften auf Schriftstücken werden nur beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird
- bereits unterschriebene Unterlagen dürfen nicht beglaubigt werden
- die Unterschrift muss vor den Augen der MitarbeiterInnen im UmStadtBüro erfolgen
- bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Beglaubigung der Unterschrift mit
- die Gebühr für eine Beglaubigung der Unterschrift beträgt 10,- Euro
Beglaubigung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:
- es darf nur die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung amtlich
beglaubigt werden - der Inhalt wird nicht vom UmStadtBüro beglaubigt
- für Grundbuchangelegenheiten benötigen Sie eine öffentlich-rechtliche Beglaubigung
Öffentlich-rechtliche Beglaubigungen:
- öffentlich-rechtliche Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgerichtvorsteher
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