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Hundesteuer
Hundesteuer 
(An- und Abmeldung, Ersatzmarken)
Anmeldung von einem Hund:
- sollte der Hund aus dem Tierheim oder von einer Tierschutzorganisation kommen, benötigen wir den Vertrag. Hund ist ggf. im Jahr der Anmeldung und im darauf folgenden Jahr steuerfrei
 
- den Steuerbescheid erhalten Sie per Post
 - bei der Anmeldung im UmStadtBüro erhalten Sie die Hundesteuermarke für Ihren Hund
 
Abmeldung von einem Hund:
- bitte bringen Sie bei der Abmeldung Ihres Hundes die alte Hundesteuermarke und Ihr Kassenzeichen (Steuerbescheid) mit
 - sollte Ihr Hund eingeschläfert worden sein, legen Sie bitte die Bescheinigung des Tierarztes vor
 - bei Verkauf des Hundes bringen Sie bitte den Kaufvertrag und die Daten des Käufers mit
 
Ersatzmarke:
- sollte die Hundesteuermarke verloren gegangen oder nicht mehr leserlich sein, erhalten Sie im UmStadtBüro eine neue Hundesteuermarke
 - Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzmarke beträgt 5,- €
 
Wohnungswechsel:
- sollten Sie innerhalb von Groß-Umstadt umziehen, erfolgt automatisch eine Mitteilung an das Steueramt, Sie müssen nicht tätig werden
 - sollten Sie von Groß-Umstadt wegziehen, nehmen Sie bitte eine Abmeldung vor
 
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