Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sabrina ArndtAbteilungsleitung
- Frau Esther Bartsch
- Frau Birgit Keller
- Frau Ramona Waltherstellv. Abteilungsleitung