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Finanzen

Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015
hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO

Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015, hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurden die Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 der Stadtverordnetenversammlung in deren Sitzung am 30.06.2022 zur Beratung und Beschlussfassung und Erteilung der Entlastung des Magistrates vorgelegt. Gem. § 114 Abs. 2 HGO wird nachstehend der Beschluss darüber öffentlich bekanntgemacht und auf die öffentliche Auslegung hingewiesen.

 

  1. Bekanntmachung (§ 114 Abs. 2 HGO) der gefassten Beschlüsse

 

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2022 haben folgenden Wortlaut:

Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2013

Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt - Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 113 HGO mit diesem Beschluss zur Kenntnis genommen.

Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2013 wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.

Zusammen mit der Jahresrechnung 2013 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2014 zugestimmt.

Gem. § 114 HGO Abs. 1 wird dem Magistrat Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen

 

Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2014

Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt - Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 113 HGO mit diesem Beschluss zur Kenntnis genommen.

Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2014 wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen.

Zusammen mit der Jahresrechnung 2014 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2015 zugestimmt.

Gem. § 114 HGO Abs. 1 wird dem Magistrat Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen

Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2015

Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt - Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 113 HGO mit diesem Beschluss zur Kenntnis genommen.

Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2015 wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.

Zusammen mit der Jahresrechnung 2015 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2016 zugestimmt.

Gem. § 114 HGO Abs. 1 wird dem Magistrat Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen

  1. Öffentliche Auslegung                    (§ 114 Abs. 2 HGO)

Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 der Stadt Groß-Umstadt mit den Rechenschaftsberichten 2013, 2014 und 2015 liegen zur Einsichtnahme

in der Zeit       vom 11.07.2022 bis einschließlich 19.07.2022

auf Zimmer 1.14 des Verwaltungsgebäudes, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt zu folgenden Uhrzeiten:

  • montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und
  • donnerstags zusätzlich von 14 bis 15:30 Uhr

offen.

Ab 08.07.2022 erfolgt zusätzlich zu dieser Bekanntmachung gem. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Groß-Umstadt die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Internet, sowie die Offenlegung der Jahresabschlüsse mit Rechenschaftsbericht der Jahre 2013, 2014 und 2015 ab dem 11.07.2022 im Internet unter

https://www.gross-umstadt.de/leben-in-gross-umstadt/stadtverwaltung/kommunaler-haushalt/.

Weiter wird auf das Recht jedes Bürgers und jeder Bürgerin hingewiesen, die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Verwaltung einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Groß-Umstadt, den 07.07.2022
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: René Kirch, Bürgermeister