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Bauleitplanung der Stadt Groß-Umstadt – Bebauungsplan „Kastanienweg“ in der Gemarkung Klein-Umstadt
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.02.2026 den Bebauungsplan „Kastanienweg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan gilt im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dem Entwicklungsgebot wird somit gefolgt. Der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.02.2026 für den Bebauungsplan „Kastanienweg“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in zwei räumlich getrennte Teilgeltungsbereiche 1 und 2 untergliedert. Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Wohnhäusern im Sinne der Ortsrandarrondierung und einer Nachverdichtung im Stadtteil Klein-Umstadt (Teilgeltungsbereich 2) sowie die planungsrechtliche Sicherung eines Park-and-ride-Parkplatzes (Teilgeltungsbereich 1). Der Geltungsbereich betrifft eine Fläche von rd. 4.670 m².
Der Umgriff für den räumlichen Geltungsbereich ist in der folgenden Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie dargestellt (unmaßstäbliche Darstellung) und betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Klein-Umstadt, Flur 3, Nr. 121/5 und 121/9. Das ehemalige Bahnhofsgebäude mit der umliegenden Freifläche (Flst. 121/7) trennt die beiden Teilgeltungsbereiche 1 und 2 voneinander.
Groß-Umstadt, den 19.06.2026
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister



