Leben in Groß-Umstadt

Bebauungsplan „Ortskern Semd, 2. Änderung“

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB [Veröffentlichung im Internet / öffentliche Auslegung]  

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB [Veröffentlichung im Internet / öffentliche Auslegung]   

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25.06.2026 die Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Semd“ zwischen der Ernst-Reuter-Straße und der Straße „Im Brenzengarten“ im Stadtteil Semd beschlossen hat.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: „Ortskern Semd, 2. Änderung“

Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Ortskern Semd“ in allen seinen Festsetzungen ersetzen.

Das Plangebiet liegt inmitten der bebauten Ortslage von Semd östlich der „Ernst-Reuter-Straße“ und umfasst neben den Flurstücken Gemarkung Semd Flur 1 Nr. 358 teilweise und 355/3 auch Teile des Flurstücks Nr. 644, der Straße „Im Brenzengarten“.

Der räumliche Geltungsbereich kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.


Datengrundlage:     Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen

Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Beabsichtigte Planung:

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung der rückwärtig gelegenen Freiflächen bereits bebauter Wohngrundstücke innerhalb der bebauten Ortslage des Stadtteils Semd zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Ortskern Semd, 2. Änderung“ im Stadtteil Semd nebst Begründung und Anlage werden gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der Zeit

vom 17.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026

elektronisch auf der offiziellen Internet-Seite der Stadt Groß-Umstadt (https://www.groß-umstadt.de) unter der Rubrik Stadtentwicklung & Wirtschaft → Bauen & Wohnen / Offenlage Bebauungspläne veröffentlicht und können dort bei Bedarf als pdf-Dateien heruntergeladen werden kann; Link: https://www.gross-umstadt.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-wohnen/offenlage-bebauungsplaene/.

Die Bekanntmachung kann ebenfalls auf der Internetseite der Stadt unter dem vorgenannten Link eingesehen werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichten Unterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) abgerufen werden.

Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Veröffentlichung im Internet wird eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht.

Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Bauleitplanung werden während des oben genannten Zeitraums als weiteres Informationsangebot im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Abteilung 210, Stadtplanung und Baurecht, Markt 1 in 64823 Groß-Umstadt während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt und können von jedem eingesehen werden.

Montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich nach persönlicher Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06078/781-228, -263 oder unter bauverwaltung@gross-umstadt.de.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Jede Person hat das Recht, den Plan und die Begründung während der Veröffentlichungsfrist einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung per E-Mail an
bauverwaltung@gross-umstadt.de abgegeben und geäußert oder schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt eingereicht oder bei der Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht - der Stadtverwaltung im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Magistrat oder im Auftrag des Magistrats durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
  • einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
  • andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
  • andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Groß-Umstadt, den 04.08.2026

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

i.V. gez. Knöll, Erster Stadtrat