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Bauleitplanung der Stadt Groß-Umstadt
Bebauungsplan „Solarpark Am Wiebelsbacher Weg“, Gemarkung Groß-Umstadt
Bebauungsplan „Solarpark Am Wiebelsbacher Weg“, Gemarkung Groß-Umstadt
hier: a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)
a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat den o. g. Bebauungsplan für die in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 22.05.2025 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich unbegrenzt.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO
Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Orts- und Gestaltungssatzung beschlossen.
Groß-Umstadt, den 15.09.2025
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister
Die Satzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.