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Bauleitplanung der Stadt Groß-Umstadt
Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Brauerei und Klinik“ Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetztbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Brauerei und Klinik“ Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetztbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Brauerei und Klinik“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Gleichzeit wurden den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Brauerei und Klinik“ sowie die Durchführung der Öffentlichkeitbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m § 13a BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet zwischen Brauerei und Klinik“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessische Bauordnung (HBO)), der Begründung und bereits vorliegenden Gutachten (Artenschutzgutachten, BfL Heuer & Döring, April 2020), wird in der Zeit von
Montag, den 17.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 18.09.2026
auf der Internetseite der Stadt Groß-Umstadt (Link: https://www.gross-umstadt.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-wohnen/offenlage-bebauungsplaene/) im PDF-Format veröffentlicht. Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Groß-Umstadt wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan während des oben genannten Zeitraums beim Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr , sowie nach Vereinbarung unter bauverwaltung@gross-umstadt.de oder telefonisch unter 06078 – 781 -228 und -263, offengelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Entwurfsplanung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d. h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an die Abteilung Stadtplanung und Baurecht der Stadt Groß-Umstadt (E-Mail an bauverwaltung@gross-umstadt.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.
Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Groß-Umstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Stadt Groß-Umstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Stadt Groß-Umstadt und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Groß-Umstadt und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Groß-Umstadt und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Flur 1 der Gemarkung Groß-Umstadt und umfasst die Flurstücke 1486/3, 1486/13, 1486/14, 1486/15 und 1486/16. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,25 ha.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird durch die zeichnerische Darstellung bestimmt.

© Stadt Groß-Umstadt
Abb.: Lage des Plangebietes und Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Anlass und Ziel des Bebauungsplans
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Wohnbebauung in der Verlängerung des Brauereiwegs und der Straße „Über dem Kühweg“ in Groß-Umstadt. Somit wird dem Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum Rechnung getragen.
Da das Plangebiet im Flächennutzungsplan bereits als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen ist und im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Das beschleunigte Verfahren kann gem. § 13a BauGB angewandt werden, weil die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO unterhalb des Grenzwertes für ein beschleunigtes Verfahren von 20.000 m² liegt. Die genannte Grundfläche stellt nicht die Größe des Geltungsbereiches dar, sondern die maximal zulässige (überbaubare) Grundfläche. Das Verfahren kann ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung und dient der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB.
Groß-Umstadt, den 03.08.2026
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: i.V. Knöll, Erster Stadtrat



