Leben in Groß-Umstadt

Bekanntmachung der Einziehung einer Teilfläche Markt/Im Pfarrhof

Bekanntmachung der Einziehung einer Teilfläche Markt/Im Pfarrhof

Die in beiliegendem Plan fett umrandet dargestellte dreieckige Teilfläche von ca. 9m² des Grundstückes, Gemarkung Groß-Umstadt, Flur 1, Flurstück 1554, Markt/Im Pfarrhof, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie wird mit Wirkung zum 01. August 2022 eingezogen (§ 6 HStrG). Die Entscheidung des Magistrates vom 22.03.2022 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 3 HStrG ortsüblich bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Widerspruch ist zu richten an:

Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
Markt 1
64823 Groß-Umstadt

Groß-Umstadt, 23.03.2022
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. i.V. Matthias Kreh, Erster Stadtrat