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Bekanntmachung 

Bebauungsplan „Altheimer Straße“ im Stadtteil Richen hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Bebauungsplan „Altheimer Straße“ im Stadtteil Richen hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 

Der Bebauungsplan „Altheimer Straße“ im Stadtteil Richen, ist von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Rathaus, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht, Zimmer 0.03 während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück in der Gemarkung Richen, Flur 1, Nr. 246 und einen Teil der Landesstraße mit der Flurstücks-Nummer 370/6, teilweise.

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Groß-Umstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hingewiesen wird:

a)    auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie
b)    auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

Groß-Umstadt, den 13. Mai 2024

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

gez. René Kirch, Bürgermeister