Leben in Groß-Umstadt

Bekanntmachung 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Im Stiel III“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses  gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB          „Im Stiel III“ 

Die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Im Stiel III“ im Stadtteil Richen ist von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Die Satzung kann mit der Begründung im Rathaus, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht, Zimmer 0.03 während der Dienststunden eingesehen werden.

montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst in der Gemarkung Richen, Flur 1 das Flurstück Nr. 278/1.

Die Abgrenzung kann auch der nachfolgenden Karte entnommen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Groß-Umstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hingewiesen wird:

a)    auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie

b)    auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

Groß-Umstadt, den 02.05.2024

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

gez. René Kirch, Bürgermeister