- Leben in Groß-Umstadt
- Kultur, Freizeit & Tourismus
- Stadtentwicklung & Wirtschaft
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Groß-Umstadt am 03. April 2022
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Groß-Umstadt am 03. April 2022
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04. April 2022 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
| Stimmen |
Anzahl der Wahlberechtigten | 17.068 |
Anzahl der Wählerinnen und Wähler | 8.966 |
Anzahl der gültigen Stimmen | 8.871 |
Anzahl der ungültigen Stimmen | 95 |
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. | Familien- | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozent (%) |
1
| Herr Kreh, Matthias |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, -SPD-
|
3.092 |
34,86 |
2
| Herr Kirch, René |
René Kirch, -Kirch- |
5.779 |
65,14 |
Damit hat Herr René Kirch die nach § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so dass er zum Bürgermeister der Stadt Groß-Umstadt gewählt ist.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt (Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).
Groß-Umstadt, 5. April 2022
gez. Sabrina Arndt, Gemeindewahlleiterin