Leben in Groß-Umstadt

Bekanntmachung

Flächennutzungsplan, 5. Änderung Bebauungsplan „Sonnenhof“ im Stadtteil Wiebelsbach hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Flächennutzungsplan, 5. Änderung Bebauungsplan „Sonnenhof“ im Stadtteil Wiebelsbach hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungsbeschluss, den die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 19.02.2026 gefasst hat, bekannt gemacht.

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, nordwestlich des Stadtteils Wiebelsbach, nördlich bzw. westlich der Kreuzung der B 426 und B 45 sowie ca. 500 m nordwestlich des Bahnhofs Groß-Umstadt-Wiebelsbach.

Die Bauleitpläne erhalten die Bezeichnung:

Flächennutzungsplan, 5. Änderung

Bebauungsplan „Sonnenhof“

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Wiebelsbach, Flur 7 Nr. 27 (tlw.), 28 (tlw.) und 38/1 sowie die Wegeparzellen Nr. 21 (tlw.) und Nr. 31 (tlw.).

Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Datengrundlage:                    Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) gleichzeitig mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes den gültigen Flächennutzungsplan für diesen Bereich teilbereichsbezogen zu ändern.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt, die Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die Veröffentlichung im Internet / die öffentliche Auslegung vorzulegen.

Beabsichtigte Planung:

„Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Umnutzung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofes geschaffen werden. Durch die Planung soll die Möglichkeit eröffnet werden, die bestehenden baulichen Anlagen zukünftig als Eventlocation sowie für Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen zu nutzen.

Um die Planung umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und im Parallelverfahren eine teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Groß-Umstadt, den 16.06.2026

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

gez. René Kirch, Bürgermeister