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Flächennutzungsplan Änderung Nr. 3 der Stadt Groß-Umstadt
„Solarpark Am Wiebelsbacher Weg“, Gemarkung Groß-Umstadt
„Solarpark Am Wiebelsbacher Weg“, Gemarkung Groß-Umstadt
hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wurde mit dem in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich genehmigt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich unbegrenzt.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt eingesehen und heruntergeladen werden.
Groß-Umstadt, den 15.09.2025
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister