Leben in Groß-Umstadt

Bekanntmachung

Flächennutzungsplan, 4. Änderung Bebauungsplan „Ernst-Reuter-Schule“ im Stadtteil Umstadt  
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und         Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs

Flächennutzungsplan, 4. Änderung Bebauungsplan „Ernst-Reuter-Schule“ im Stadtteil Umstadt hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs 

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 19.02.2026 die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Südwesten der Gustav-Hacker-Siedlung im Stadtteil Umstadt beschlossen hat.

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Kernstadt nordwestlich der Straße „Im Winkelfeld“ und südwestlich der Gustav-Hacker-Siedlung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in nachfolgender Karte umgrenzten Flächen:


Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Beabsichtigte Planung:

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Ernst-Reuter-Schule samt Sporthalle, den erforderlichen Erschließungsanlagen sowie den notwendigen Flächen für den Ausgleich und Ersatz nach Naturschutzrecht geschaffen werden.

Hierzu ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da der gültige Flächennutzungsplan die Flächen des geplanten Schulgeländes als „Wohnbauflächen, Planung“ darstellt.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein Planentwurf in der Zeit

vom 10.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

im Rathaus, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht, während der folgenden Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich nach persönlicher Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06078/781-228, -263 oder unter bauverwaltung@gross-umstadt.de.

Die Bediensteten des Bauamtes sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung.

Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Zusätzlich werden die Planunterlagen während des o. g. Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Groß-Umstadt unter https://gross-umstadt.de/stadtentwicklung-wirtschaft/bauen-wohnen/offenlage-bebauungsplaene/ zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt oder bei der Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht - der Stadtverwaltung im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben: bauverwaltung@gross-umstadt.de

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Magistrat oder im Auftrag des Magistrats durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
  • einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
  • andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
  • andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Groß-Umstadt, den 28.07.2026

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

gez.: i.V. Knöll, Erster Stadtrat